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Frauenthal Holding AG

EANS-Hauptversammlung: Frauenthal Holding AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Frauenthal Holding AG
Wien, FN 83990 s
ISIN AT0000762406

                                        
                                        
                                  Einberufung
                     der 26. ordentlichen Hauptversammlung
 
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen
Hauptver­sammlung der Frauenthal Holding AG am Mittwoch, dem 20. Mai 2015, um
13.30 Uhr, im Oktogon-Saal der UniCredit Bank Austria AG, Schottengasse 6-8,

1010 Wien.
 
Für 11:30 Uhr laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre, die sich im Sinne
der unten angeführten Bestimmungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung
angemeldet haben, vorab zu einem Mittagessen, wobei wir ersuchen bereits vor der
Einnahme des Mittagessens die Stimmkarten bei der Registrierung zur beheben.
 
                                  Tagesordnung


  1. Vorlage des Jahresabschlusses, des zu einem Bericht zusammengefassten
     Lagebe­richts, des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses
     und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2014
  2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
     Ge­schäftsjahr 2014
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
     das Ge­schäftsjahr 2014
  4. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
     2015
  5. Wahlen in den Aufsichtsrat
      

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 29. April 2015 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at bzw.
www.frauenthal.at/Investor_Relati­ons/Hauptversammlung_2015 zugänglich:

* Jahresabschluss,
* Corporate-Governance-Bericht,
* Konzernabschluss,
* zu einem Bericht zusammengefasster Lagebericht,
* Bericht des Aufsichtsrats,
  jeweils für das Geschäftsjahr 2014;
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-5,
* Erklärungen der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 5 gemäß
  § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* vollständiger Text dieser Einberufung.
   
  HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
   
  Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
  Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
  min­destens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
  schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
  Hauptver­sammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
  Schriftform spätestens am 29. April 2015 der Gesellschaft ausschließlich an
  der Adresse 1090 Wien, Rooseveltplatz 10, Abteilung Investor Relations, Mag.
  Erika Hochrieser, zugeht. Jedem so bean­tragten Tagesordnungspunkt muss ein
  Beschlussvorschlag samt Begrün­dung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist
  durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
  wird, dass die an­tragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
  Antragstel­lung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
  der Gesellschaft nicht älter als sie­ben Tage sein darf, nachzuweisen.
  Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbe­stätigung wird auf die
  Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
   
  Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
  Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
  je­dem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
  Be­grün­dung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung
  auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
  Verlangen in Textform spätes­tens am 8. Mai 2015 der Gesellschaft entweder per
  Telefax an +43 (1) 505 42 06 - 33 oder in Textform an 1090 Wien,
  Rooseveltplatz 10, Ab­teilung Investor Relations, Mag. Erika Hochrieser, oder
  per E-Mail  e.hochrieser@frauenthal.at, wobei das Verlangen in Textform,
  beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.
  Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle
  der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
  Die Aktionärsei­genschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch die
  Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeit­punkt der
  Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
  nachzuweisen. Hinsichtlich der übri­gen Anforderungen an die Depotbestätigung
  wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
   
  Auskunftsrecht
  Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
  Angelegen­heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
  Beurteilung eines Tages­ordnungspunktes erforderlich ist.
  Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
  unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
  verbundenen Unternehmen ei­nen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
  Erteilung strafbar wäre.
  Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
  Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform
  an den Vor­stand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per
  Post an 1090 Wien, Rooseveltplatz 10, Ab­teilung Investor Relations, Mag.
  Erika Hochrieser, oder per E-Mail  e.hochrieser@frauenthal.at übermittelt
  wer­den.
   
  Anträge in der Hauptversammlung
  Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
  berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesord­nung Anträge zu
  stellen.
  Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch
  zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110
  AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 5 der Tagesord­nung)
  können nur von Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals
  halten, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 8.
  Mai 2015 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem
  Wahlvor­schlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen
  Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
  Funktionen sowie über alle Um­stände, die die Besorgnis einer Befangenheit
  begründen könnten, anzuschließen.
   
  Informationen auf der Internetseite
  Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
  110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
  www.frauenthal.at/Investor_Relati­ons/Hauptversammlung_2015 zugänglich.
   
  NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
  Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
  Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
  Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich bei Inhaberaktien nach
  dem Anteilsbesitz, bei Namensaktien nach der Eintragung im Aktienbuch jeweils
  am Ende des 10. Mai 2015 (Nachweisstichtag).

  Inhaberaktien
  Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
  Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
  Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß
  § 10a AktG, die der Gesellschaft spä­testens am 15. Mai 2015 ausschließlich
  unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.
  

  Per Post oder       HV-Veranstaltungsservice GmbH
  Boten               Kennwort: Frauenthal
                      8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60
  als Bevollmächtigte von Frauenthal Holding AG oder
  Per Telefax:        +43 (0)1 8900 500 81
  Per E-Mail:          anmeldung.frauenthal@hauptversammlung.at, wobei die
  Depotbestäti­gung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
  anzu­schließen ist
  Per SWIFT           GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt
                      ISIN AT0000762406 im Text angeben)
   
  Namensaktien
  Bei Namensaktien ist für die Berechtigung zur Teilnahme an der
  Hauptversammlung ausschließlich die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich; es

  bedarf keiner Anmeldung zur Hauptversammlung.
   
  Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
  Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
  Mitglied­staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
  Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
  zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
  Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
  Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000762406,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
  Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
  Hauptver­sammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 10. Mai
  2015 bezie­hen.
  Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
  entgegen­genommen.
   
  VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
  Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
  das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
  Hauptver­sammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
  vertritt.
  Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
  juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
  bevollmächtigt wer­den können.
  Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten
  Adressen zugehen:

  Per Post oder       HV-Veranstaltungsservice GmbH
  Boten               Kennwort: Frauenthal
                      8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60
  als Bevollmächtigte von Frauenthal Holding AG oder
  Per Telefax:        +43 (0)1 8900 500 81
  Per E-Mail:          anmeldung.frauenthal@hauptversammlung.at, wobei die
  Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
  Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
  Persönlich:         bei Registrierung zur Hauptversammlung am
                      Versammlungsort.
   
  Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
  auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
  www.frauenthal.at/Investor_Relati­ons/Hauptversammlung_2015 abrufbar.

  Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
  per­sönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 19. Mai 2015 bis
  14.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
  Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
  sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
   
  GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
  Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
  Ge­sellschaft EUR 9.434.990,-- eingeteilt in 9.434.990 auf den Inhaber
  lautende Stückak­tien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
  Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 943.499
  eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. 17 Stückaktien sind gem §
  67 iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos erklärt. Die Gesamtzahl der teilnahme-
  und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
  Hauptversammlung 8.491.474.
  Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten bei der Registrierung zum
  Zwecke der Identifikation einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis bereit zu
  halten.
  Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 13:00 Uhr.
   

Wien, im April 2015
 
                                  Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Frauenthal Holding AG

Dr. Martin Sailer
E-Mail:  m.sailer@frauenthal.at

Mag. Erika Hochrieser
E-Mail:  e.hochrieser@frauenthal.at

Rooseveltplatz 10
A-1090 Wien
Tel + 43(1) 505 42 06
Fax + 43(1) 505 42 06-33
www.frauenthal.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Frauenthal Holding AG
             Rooseveltplatz 10
             A-1090 Wien
Telefon:     +43 1 505 42 06
FAX:         +43 1 505 42 06 -33
Email:        holding@frauenthal.at
WWW:      www.frauenthal.at
Branche:     Technologie
ISIN:        AT0000762406, AT0000492749
Indizes:     ATX Prime
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

Original-Content von: Frauenthal Holding AG, übermittelt durch news aktuell

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