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Vorstandsmitglieder der Aktiengesellschaften nicht mehr unfallversichert

Freiburg (ots)

Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft sind
nicht mehr kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung
versichert. Bis zum 31.12.2000 muss jedes Vorstandsmitglied erklären,
ob es eine freiwillige Versicherung beantragt oder zukünftig auf den
Versicherungsschutz verzichten will. Wie die PERSONALpresse in ihrer
neuesten Ausgabe berichtet, gehen die Berufsgenossenschaften bis
dahin zum Schutz vor Überraschungsentscheidungen vom Fortbestehen des
gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes aus. Das Vorstandsmitglied
kann auch auf den Vertrauensschutz verzichten und die
Formalversicherung rückwirkend aufheben, die Aktiengesellschaft kann
dann eine rückwirkende Aufhebung der Beitragsbescheide verlangen.
Diese Rechtsauffassung der gewerblichen  Berufsgenossenschaften
beruht auf einem neuen Urteil des Bundessozialgerichts, (BSG, Urteil
vom 2.3. 2000, AZ B 2 U 38/98 R).
Die PERSONALpresse  ist eine monatlich erscheinende Fachzeitung
zur Personalarbeit der Haufe Verlagsgruppe. In Kombination mit dem
alle zwei Monate erscheinenden Personalmagazin deckt die
Personalpresse das Spektrum aktueller Informationen zum Thema
Personalarbeit und -management ab. Ein Team von Fachredakteuren aus
den Bereichen Lohnsteuer, Arbeitsrecht, Sozialversicherung und 
Personalmanagement liefert aktuelle Nachrichten, Trends, Hintergründe
und Interviews.
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Redaktion PERSONALpresse
Katharina Schmitt, Tel. 0761-3683-924, Fax - 169 
Katharina.Schmitt@haufe.de
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