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VPRT-Präsident Jürgen Doetz zum heute in Berlin vorgestellten Gutachten von Prof. Dr. Paul Kirchhof zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks:

Berlin (ots)

"Der VPRT begrüßt die erwartete grundlegende Weichenstellung in Richtung einer Haushalts- und Betriebsstättenabgabe, die durch das Gutachten Prof. Kirchhofs ermöglicht wird." Die Abkehr vom bisherigen System scheine demnach nicht nur eine Option, sondern vielmehr dringend erforderlich zu sein, da sich die gegenwärtige Abgabe der Verfassungswidrigkeit nähere.

"Die Politik muss jetzt den Ball aufnehmen - sowohl, was eine Abkehr vom geräteabhängigen Modell als auch von der öffentlich-rechtlichen Mischfinanzierung anbelangt", so Doetz weiter. Allerdings sei der Hinweis Kirchhofs auf eine Beschränkung des öffentlich-rechtlichen Werbe- und Sponsoringverbotes auf Eigenproduktionen der Anstalten ebenso erstaunlich wie realitätsfremd. "Wenn das Gutachten annimmt, dass bestimmte Programme nur unter den Bedingungen des Sponsorings erwerbbar sind, geht es von falschen Voraussetzungen aus.

Unzutreffende Aussagen der Anstalten, dass etwa bestimmte Sportrechte ohne Sponsoringmöglichkeit nicht mehr gekauft werden können, bieten keinesfalls eine Grundlage für eine gesetzliche Regelung. Hier wäre es sicher ratsam gewesen, die andere Seite des Rechtserwerbsmarktes zur Klärung der Fakten zu Rate zu ziehen", führte Doetz weiter aus.

Ähnlich wie das Bundesverfassungsgericht verweist Kirchhof auch auf die Mäßigung der Abgabenlast im Zusammenhang mit der Finanzierung der Anstalten, namentlich die Möglichkeit von Programmzahlbeschränkungen. "Nicht alles, was programmlich denkbar und möglich ist, wird durch den Funktionsauftrag gedeckt. Diese Mahnung sollte von den Anstalten ernst genommen werden", so Doetz abschließend.

Pressekontakt:

Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de

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