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Landgericht Hamburg weist Klage von Radio Hamburg gegen die DFL und die Vereine HSV und FC St. Pauli ab
Sieg in der Niederlage - Radio Hamburg geht in die nächste Instanz

Bonn/Hamburg (ots)

Das Landgericht Hamburg hat heute die Klage
von Radio Hamburg gegen die Hamburger Fußballvereine Hamburger SV und
FC St. Pauli und die DFL auf unentgeltliche Radioberichterstattung
aus den Stadien abgewiesen. Die Radiosender müssen für die
Berichterstattung über die erste und zweite Fußball-Bundesliga "eine
über einen Aufwendungsersatz hinausgehende Vergütung" zahlen, so das
Gericht. Der DFL bzw. den Vereinen stünden aus dem Hausrecht
"Hörfunkrechte" im Sinne eines selbständig verwertbaren
Wirtschaftsgutes zu. Einer solchen Bewertung stehe weder das durch
Artikel 5 Absatz 1 GG geschützte Recht auf freie Berichterstattung
entgegen noch zwängen kartellrechtliche Erwägung zu einer
Gleichbehandlung mit dem Printjournalisten. Dabei sei es für die
Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits unerheblich, dass die
Rechte allein von der DFL vermarktet würden.
Allerdings ist damit - auch nach Auslegung der Begründiung des
Gerichtes - wohl kein absolutes Recht der Vereine verbunden. Sie
können daher keine Lizenz für die ‹bertragung von Rechten
beanspruchen, sondern lediglich ein zusätzliches Zutrittsentgelt
verlangen. Spätestens seit der mündlichen Verhandlung vor dem
Landgericht Hamburg am 27. Februar diesen Jahres hatten die
betroffenen Vereine daher ihre Forderungen gegenüber den privaten
Hörfunkanbieter entsprechend reduziert. Während zunächst noch ein
allgemeines "Angebot Hörfunk-Berichterstattung Lizenzfußball"
unterbreitet wurde, war zuletzt nur noch von einem erhöhten
Eintrittsgeld für die Berichterstattung aus dem Stadion die Rede.
Obwohl diese Erkenntnis der Vereine ein Schritt in die richtige
Richtung ist, bleibt im Kern die Frage nach Hörfunkrechten streitig
und damit die Gefahr für die Freiheit der Berichterstattung bestehen.
Die Hörfunk-Live-Berichterstattung aus dem Stadion ist nach Meinung
des VPRT Bestandteil der im Grundgesetz festgeschriebenen
Rundfunkfreiheit und darf deshalb nicht an ein Lizenzentgelt geknüpft
werden. Aus diesem Grund wird der VPRT Radio Hamburg auch bei der
Weiterführung des Prozesses in der nächsten Instanz unterstützen.
"Wir wussten, dass es ein Marathon wird,ì so Bertram Schwarz,
Geschäftsführer von Radio Hamburg. -Was sich herausschält, ist ganz
erfreulich, nämlich: Die Gegenseite rückt ab von der Lizenzierung und
verlagert ihr Interesse auf erhöhte Gebühren für das Hausrecht.
Insofern geht es jetzt noch um die Frage, was einen höheren
Stellenwert hat: das Recht auf Live-Berichterstattung oder das
Hausrecht. Das wollen wir weiter zuspitzen, gehen daher in die
nächste Instanz. Trotz der heutigen Klageabweisung sind wir positiv
gestimmt."
Für Rückfragen:
Stefan Kühler
Tel.: 0228-93450 31
Handy 0172-2525195
Email:  kuehler@vprt.de
VERBAND PRIVATER RUNDFUNK UND TELEKOMMUNIKATION E. V.
53177 Bonn (Bad Godesberg)
Burgstraße 69
Tel: 02 28/9 34 50-0
Fax: 02 28/9 34 50-48
e-mail:  vprt@vprt.de

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