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Steuertipp zur Bahncard - Ab wann es Geld zurück gibt!

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Neustadt a. d. W. (ots)

Anmoderationsvorschlag: Entspannt und schnell zur Arbeit: Gerade bei weiten Strecken und für Dienstreisen nutzen viele die Bahn. Mit der Bahncard 100 in der Tasche ist man damit auch flexibel und kann jeden Zug nutzen. Doch die kostet natürlich einen ordentlichen Batzen Geld. Den kann man aber unter bestimmten Voraussetzungen bei der Steuer geltend machen, weiß mein Kollege Mario Hattwig.

Sprecher: Wer sich eine Bahncard kauft und sie vor allem für Fahrten zur Arbeit oder für Dienstreisen nutzt, kann die Kosten dafür als Werbungskosten absetzen, sagt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., kurz VLH.

O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 14 Sek.): "Einzige Voraussetzung: Die Kosten Ihrer Bahncard sind niedriger, als wenn Sie für jede Ihrer beruflichen Fahrten Tickets kaufen. Der Kauf der Bahncard muss sich also finanziell lohnen. Ist das der Fall, dürfen Sie als Arbeitnehmer die Bahncard auch für private Fahrten nutzen!"

Sprecher: Sollte der Chef die Bahncard finanzieren, gelten andere steuerliche Regeln. Grob wird da in zwei Fälle unterteilt.

O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 22 Sek.): "Fall eins: Die Bahncard lohnt sich komplett, heißt, die Einzelfahrscheine für die Fahrt zur Arbeit und für Dienstreisen kosten genauso viel oder auch mehr wie die Bahncard. Dann liegt es im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers - so heißt es formal - seinem Mitarbeiter eine Bahncard zu finanzieren. Und dann muss der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber überlassene Bahncard auch nicht versteuern."

Sprecher: Wenn die Kosten der Bahncard allerdings höher sind, als die Ersparnis, ...

O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 22 Sek.): "...liegt es eben auch nicht im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers, seinem Mitarbeiter eine Bahncard zu finanzieren. Dann ist die Bahncard ein geldwerter Vorteil und damit zunächst einmal in voller Höhe steuerpflichtiger Arbeitslohn. Aber - die gute Nachricht: Die Kosten, die der Arbeitnehmer bei dienstlichen Fahrten durch die Bahncard spart, mindern nachträglich den steuerpflichtigen Arbeitslohn."

Sprecher: Und zwar in Höhe der Kosten der Einzelfahrscheine, die Sie durch die Bahncard 100 für Ihre Dienstreisen sparen.

O-Ton 4 (Christina Georgiadis, 15 Sek.): "Das geht monatsweise, oder auch am Ende des Gültigkeitszeitraumes der Bahncard, und das geht durch die Verrechnung mit dem dann feststehenden steuerfreien Reisekostenerstattungsanspruch. Unter Umständen ist die Bahncard 100 dann sogar komplett steuerfrei."

Sprecher: Alle, die mehr darüber wissen wollen,...

O-Ton 5 (Christina Georgiadis, 19 Sek.): "...die kommen einfach zu uns. Mehr Infos finden Interessierte auf der Seite des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., also unter vlh.de. Unsere bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Einfach telefonisch oder per Mail melden und mit dem Berater sprechen, wie man jetzt am besten vorgeht."

Abmoderationsvorschlag: Selbst gekauft oder vom Arbeitgeber finanziert, geldwerter Vorteil oder nicht: Ob Arbeitnehmende die Ausgaben für ihre Bahncard steuerlich geltend machen können, erfahren Sie im Netz unter vlh.de.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Mail:christina.georgiadis@vlh.de
Tel.:06321/49010

Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH, übermittelt durch news aktuell

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