Alle Storys
Folgen
Keine Story von TeamDrive Systems GmbH mehr verpassen.

TeamDrive Systems GmbH

TeamDrive für Home Office wegen Corona
Schnelle und sichere Lösung für Home Office, die sich ad-hoc einrichten lässt

Hamburg (ots)

Angesichts der Coronavirus-Epidemie wollen immer mehr Unternehmen auf Home Office umstellen - und bemerken, dass das gar nicht so einfach ist. Als Soforthilfe bietet die Hamburger TeamDrive GmbH ihren gleichnamigen Service an. Unter www.teamdrive.com lassen sich binnen weniger Minuten virtuelle Laufwerke einrichten, um für einzelne Mitarbeitende, eine ganze Abteilung oder gar die komplette Firma gemeinsame Arbeitsräume in der Cloud zu schaffen. Die virtuellen Räume entsprechen allen gesetzlichen Anforderungen vom Datenschutz bis zur Revisionssicherheit. Alle Programme wie beispielsweise Microsoft Office funktionieren ohne Änderungen - nur werden die Dokumente verschlüsselt über die Cloud synchronisiert und jeder Zugriff kann von Zuhause erfolgen. Dafür wird keine komplizierte und teure VPN Konfiguration benötigt. Die Kosten liegen bei 4,95 Euro monatlich pro Arbeitsplatz. Die Beauftragung und Einrichtung können vollständig online erfolgen unter www.teamdrive.com.

TeamDrive ist mit dem "European Privacy Seal" (EuroPriSe) ausgezeichnet. Das Siegel bestätigt, dass TeamDrive den allerhöchsten Ansprüchen an den Datenschutz genügt. Diese höchste Datenschutzstufe ist in Deutschland dadurch gekennzeichnet, dass die Software und Services von Berufsgeheimnisträgern im Sinne des Paragraphen 203 Strafgesetzbuch (§203 StGB) genutzt werden dürfen. Dazu gehören beispielsweise Anwälte, Ärzte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Amtsträger und andere Berufsgruppen, die von Gesetzes wegen zum Stillschweigen über berufliche Angelegenheiten verpflichtet sind. Diese hohe Sicherheitsstufe dürfte auch den meisten Unternehmen für ihre betrieblichen Belange genügen.

TeamDrive gilt als "sichere Sync&Share-Software made in Germany" für das Speichern, Synchronisieren und Sharing von Daten und Dokumenten. Grundlage bildet eine durchgängige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die gewährleistet, dass nur der Anwender selbst die Daten lesen kann - weder TeamDrive noch irgendeine Behörde auf der Welt kann die Daten entschlüsseln. Diese technische und rechtsverbindliche Sicherheit wissen über 500.000 Anwender und mehr als 5.500 Unternehmen aus allen Branchen zu schätzen, von der Industrie über das Gesundheitswesen sowie Wirtschafts- und Steuerberatung bis hin zur öffentlichen Verwaltung. TeamDrive gewährleistet, dass alle Daten ausschließlich auf Servern in Deutschland gespeichert werden, unterliegt im Unterschied zu US-Firmen nicht der US-Gesetzgebung und garantiert die Einhaltung der deutschen Datenschutz¬gesetzgebung. TeamDrive unterstützt Windows, Mac OS, Linux, Android und iOS.

Pressekontakt:

Weitere Informationen: TeamDrive Systems GmbH,
Max-Brauer-Allee 50, 22765 Hamburg,
E-Mail: info@teamdrive.com, Internet: www.teamdrive.com

PR-Agentur: euromarcom public relations GmbH,
Tel. 0611-973150, E-Mail: team@euromarcom.de,
Internet: www.euromarcom.de,
www.facebook.com/euromarcom (like if you like-:)

Original-Content von: TeamDrive Systems GmbH, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: TeamDrive Systems GmbH
Weitere Storys: TeamDrive Systems GmbH
  • 11.03.2020 – 10:30

    TeamDrive macht Personalberater DSGVO-fest

    TeamDrive macht Personalberater DSGVO-fest - Deutscher Datendienst sorgt automatisch für Datenschutz und digitales Betriebswesen - Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung können hohe Bußgelder auslösen - Alle geschäftlichen Computerdateien müssen unveränderbar aufbewahrt werden - Bei Zuwiderhandlungen drohen Steuernachzahlungen und Strafen Hamburg, 11. März 2020 – In kaum einer Branche geht es um mehr ...

  • 27.02.2020 – 11:51

    TeamDrive: "Bonpflicht für alle Betriebe"

    TeamDrive: „Bonpflicht für alle Betriebe“ - TeamDrive-Chef Detlef Schmuck: „Was für den Bäcker die Bonpflicht, ist für andere Betriebe die GoBD“ - Alle geschäftlichen Computerdateien müssen unveränderbar aufbewahrt werden - Bei Zuwiderhandlungen drohen Steuernachzahlungen und Strafen - Alle sind betroffen einschließlich Handwerker, Heilpraktiker, Berater, Selbstständige Hamburg, 27. Februar 2020 – ...