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Neue "Report Mainz"-Recherchen zum Heckler & Koch-Mexiko-Deal
heute, 14.8., 21:45 Uhr im Ersten

Mainz (ots)

Bisher unbekannte Verträge zwischen Heckler & Koch und dem mexikanischen Verteidigungsministerium beinhalten, dass G36-Sturmgewehre auch für verbotene Bundesstaaten bestimmt sind. Das berichtet das ARD-Politikmagazin "Report Mainz", dem die Dokumente exklusiv vorliegen. Der Inhalt dieser Verträge belastet nach Einschätzung der ehemaligen Bundesjustizministerin Prof. Herta Däubler-Gmelin Heckler & Koch und auch das Bundeswirtschaftsministerium.

Die Verträge beinhalten keinerlei Einschränkungen bezüglich der Empfänger der Sturmgewehre in Mexiko. Die Bundesregierung hatte aber vier mexikanische Bundesstaaten von einer Belieferung mit Waffen ausdrücklich ausgeschlossen. Zwei dieser nicht belieferungsfähigen Staaten werden sogar ausdrücklich als Empfänger der G36 in den Verträgen genannt und zwar Chiapas (Vertrag No. 073/2006) und Guerrero (Vertrag No. 039/20069).

In den offiziellen Endverbleibserklärungen für das Bundeswirtschaftsministerium zu den betreffenden Lieferungen mit diesen Vertragsnummern waren nur erlaubte mexikanische Bundesstaaten angegeben. Heckler & Koch hatte 2015 gegenüber "Report Mainz" erklärt, die Firma habe "keinen Einfluss darauf, wohin die Waffen letztendlich geliefert wurden".

Diese Darstellung von Heckler & Koch stellt Prof. Herta Däubler-Gmelin in Frage, nachdem ihr das Politikmagazin die Verträge vorlegte: "Ich halte das für höchst unglaubwürdig. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass ein deutscher Staatsanwalt oder ein deutscher Richter das anders sieht", erklärte die Bundesjustizministerin a. D. im Interview mit "Report Mainz".

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte sich die Verträge im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nicht vorlegen lassen. Das hatte kürzlich der damals zuständige Beamte als Zeuge vor Gericht ausgesagt. Herta Däubler-Gmelin sieht darin ein klares Versäumnis bei der Genehmigung der Rüstungsexporte. Wörtlich sagt sie gegenüber dem ARD-Politikmagazin: "Ich halte es auch für eine Pflichtverletzung, dass man diese Verträge nicht angefordert hat. Das ist eine Pflichtverletzung der entsprechenden Beamten, aber es ist auch ein Problem für die Amtsleitung, die danach zu gucken hat, dass der Endverbleib von Kriegswaffen, deren Ausfuhr genehmigt wurde, den Richtlinien entspricht."

Das Bundeswirtschaftsministerium wollte sich "Report Mainz" gegenüber dazu nicht äußern. Im Prozess vor dem Landgericht Stuttgart spielten die Verträge bislang keine Rolle. Heckler & Koch lehnte eine Stellungnahme ab und verwies auf frühere Pressemitteilungen.

In dem Verfahren müssen sich fünf ehemalige Mitarbeiter des Waffenherstellers Heckler & Koch wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontroll- und Außenwirtschaftsgesetz verantworten. Laut Anklage wurden von 2006 bis 2009 fast 4500 Sturmgewehre vom Typ G36 und Zubehör im Wert von 4,1 Millionen Euro in Unruheregionen Mexikos geliefert.

Zitate gegen Quellenangabe frei.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an "Report Mainz", Tel. 06131 929 33351 oder -33352.

Original-Content von: SWR - Das Erste, übermittelt durch news aktuell

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