ZDF kündigt Verträge mit Kabelnetzbetreibern
Intendant Bellut: "Einspeisegebühr ist historisch überholt"
Mainz (ots)
Das ZDF hat die Einspeiseverträge mit den drei großen Kabelnetzbetreibern Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW fristgerecht gekündigt. Sie laufen damit zum 31. Dezember 2012 aus. ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut begründet die Kündigung mit den neuen und erfolgreichen Geschäftsmodellen der Kabelindustrie im Zuge der Digitalisierung. Bellut: "Die Einspeisegebühr ist historisch überholt. Es ist nicht mehr zu rechtfertigen, dass Gebühren an Unternehmen gezahlt werden, die mit der Vermarktung unserer Programme gutes Geld verdienen. Das ZDF geht sparsam mit Gebührengeldern um und trägt dazu bei, dass der Rundfunkbeitrag stabil bleiben kann."
Die Einspeisegebühr stammt aus der Frühzeit der Verkabelung Deutschlands und sollte den teuren Aufbau der Kabelnetze unterstützen. Soweit erkennbar, kassieren die Kabelanlagenbetreiber in keinem anderen vergleichbaren europäischen Land sowohl bei den TV-Sendern, als auch bei ihren Kabelkunden.
Bereits beim Abschluss der jetzt gekündigten Verträge im Jahr 2008 hatte das ZDF erklärt, dass es nach Ablauf nicht mehr weiter für die Kabelverbreitung seiner Programme zahlen werde. Die KEF hat dementsprechend für die Gebührenperiode ab 2013 auch keine Finanzmittel für die Kabelverbreitung der ZDF-Angebote für die Gebührenbemessung kalkuliert.
Das ZDF investiert in hoch attraktive Programminhalte, insbesondere in den Bereichen Information, Bildung, Unterhaltung und Sport. Es schafft gemeinsam mit anderen Sendern damit erst die Voraussetzung für das Geschäftsmodell der Kabelunternehmen, die auch ohne die Zahlung von Einspeiseentgelten ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Verbreitung unserer Programme haben.
Die Kabeleinspeisung ist nicht mit der Verbreitung über Satellit und Antenne (DVB-T) vergleichbar. Satelliten- beziehungsweise Sendernetzbetreiber haben im Gegensatz zu den Kabelunternehmen keine Endkundenbeziehungen. Sie vermieten vielmehr Übertragungskapazität für die originäre Sendung von Rundfunkprogrammen. Die Geschäftsmodelle werden dabei auch rechtlich unterschiedlich behandelt und sind wirtschaftlich nicht vergleichbar.
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