Gehb/Krings: Union stärkt geistiges Eigentum
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, und der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für "Geistiges Eigentum" im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, Dr. Günter Krings MdB:
Die Urheber in Deutschland gehören zu den klaren Gewinnern der Novellierung des Urheberrechts. Gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hat das Parlament viele Änderungen durchsetzen können, die sich positiv für die Urheber auswirken werden. Im Vordergrund steht dabei die Umstellung des Vergütungssystems bei Geräten und Speichermedien. Zukünftig sollen die betroffenen Hersteller von Geräten und Speichermedien mit den Verwertungsgesellschaften die Urheberrechtsvergütung aushandeln. Bislang ist diese Vergütung für die meisten Geräte und Speichermedien in einer Anlage zum Urheberrechtsgesetz geregelt, die jetzt nur noch für eine Übergangszeit Geltung hat. Ursprünglich vorgesehene Klauselregelungen konnten verhindert werden. Diese systemfremden Beschränkungen finden sich nun nicht mehr im verabschiedeten Gesetzentwurf. Bei den Verhandlungen stehen sich damit die Hersteller von Geräten und Speichermedien und die Urhebervertreter als gleichberechtigte Partner gegenüber.
Allerdings wird die Union das neue Verfahren aufmerksam beobachten. Stellt sich heraus, dass eine Lösung auf dem Verhandlungswege nicht die erhoffte Wirkung entfaltet, bleibt der Weg zurück zur gesetzlichen Festsetzung grundsätzlich offen.
Außerdem konnte ein Sonderurheberrecht für Wissenschaft und Bildung verhindert werden. Die Wissenschaftsverlage sind Teil des Wissenschaftsbetriebes und dürfen daher nicht als kostenloser Steinbruch für wissenschaftliche Literatur missbraucht werden. Mit den nun gefundenen Regelungen zum elektronischen Kopienversand und zur Einrichtung von elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken konnte ein gerechter Interessenausgleich zwischen Verlagen, Bibliotheken und Nutzern gefunden werden. Im Entschließungsantrag bringen die Koalitionsfraktionen auch zum Ausdruck, dass das Urheberrecht weiterhin in der Diskussion bleibt. Die Beschränkung der Privatkopie, das Verbot sog. intelligenter Aufnahmesoftware und die bestehende Rechtslage zur Kabelweitersendung gehören unter anderem auf den Prüfstand. Für die Union ist der Schutz des Eigentums - des geistigen wie des Sacheigentums - auch in Zukunft ein Kernbestand ihres politischen Programms. Diese politische Maxime wird uns daher auch bei den bevorstehenden Gesetzesprojekten zum Urheberrecht und zum geistigen Eigentum insgesamt leiten.
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