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Bleser/Klöckner: Fahrgäste dürfen bei Entschädigung nicht abgespeist werden

Berlin (ots)

Zur heutigen Positionierung der Verbraucherzentrale
Bundesverband, des Verkehrsclubs Deutschland und der Initiative PRO 
BAHN, erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, 
Landwirtschaft und Verbraucherschutz Peter Bleser MdB, und die 
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia 
Klöckner MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Initiative der drei 
Verbraucherverbände, sich weiter für eine zügige und umfangreiche 
gesetzliche Verankerung nationaler Fahrgastrechte einzusetzen. Die 
Bahnfahrer Deutschlands warten zu Recht auf die gesetzliche Regelung 
der Fahrgastrechte in Deutschland, die Justizministerin Zypries seit 
langem ankündigt. Hier besteht auch innerhalb der Koalition 
weitgehend Einigkeit. Das im September vorgelegte Eckpunktepapier, 
entspricht dabei in vielen Punkten dem Positionspapier der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, welches wir bereits im vergangenen Jahr 
vorgelegt hatten.
Aus verbraucherpolitischer Sicht bleibt aber weiterhin die 
Entschädigungsfrage der Knackpunkt. Eine von Ministerin Zypries 
geforderte Entschädigungsregel erst ab 60 Minuten greift definitiv zu
kurz. Der Verbraucher tritt beim Fahrkartenverkauf in Vorleistung für
eine klar definierte Leistung. Man kann nicht ernsthaft behaupten, 
dass eine Fahrt von 50-minütiger Verspätung keine mangelhaft 
erbrachte Dienstleistung ist. Schon ab 30-Minuten sollte der Fahrgast
eine Entschädigung erhalten. Denn eine 60-minütige Verspätung von 
Hamburg nach Berlin ist sicherlich ärgerlicher als von Warschau nach 
Paris.
Neben der gesamten Reisekette mit Nah- und Fernverkehr, muss die 
Informationspolitik der Bahn miteinbezogen werden: Zum einen muss es 
eine gesetzlich festgeschriebene Beschwerdestelle für die 
Verbraucherinnen und Verbraucher geben, zum anderen sollte das Gesetz
eine verpflichtende Angabe der Beschwerdenummer etwa auf dem Ticket 
vorsehen. Auch über die kostenintensiven Warteschleifen bei der 
telefonischen Bahnauskunft muss geredet werden. Es kann nicht sein, 
dass der Verbraucher für Musik und Bandansagen mehrere Euro zahlen 
muss, bevor er in Kontakt mit leibhaftigen Auskunftspersonen kommt.
Eine gesetzliche Regelung ist nicht nur für den Verbraucher 
wichtig, auch für die Deutsche Bahn AG kann dies ein Ansporn sein, um
wie jedes andere Wirtschaftsunternehmen auch, künftig entweder 
pünktlicher zu sein oder bei Problemen mit Baustellen Fahrzeiten 
anders zu kalkulieren. Wenn die Deutsche Bahn pünktlich fährt, werden
hier auch keine bürokratische Mehrarbeit oder finanzielle Mehrkosten 
auf sie zukommen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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