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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Fischbach/Pofalla: Beabsichtigte Neuregelung des Kindesunterhaltsrechts ist praxisuntauglich

Berlin (ots)

Zu der gemeinsamen öffentlichen Anhörung des
Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des
Rechtsausschusses am 05. April 2000 erklären die beiden
Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestags-fraktion, Ingrid Fischbach
MdB und Ronald Pofalla MdB:
Die Sachverständigen sprachen mehrheitlich der Neuregelung des
Kindesunterhaltes durch Änderung des § 1612 b Absatz 5 BGB die
Praxistauglichkeit ab.
Zum einen ist der in dem Gesetzentwurf vorgesehene Wert von 130
Prozent des Regelbeitrags, also einer 30-prozentigen Erhöhung,
willkürlich gewählt. Die Sachverständigen kamen insoweit zu dem
Ergebnis, dass insbesondere die unteren Einkommensgruppen durch den
Gesetzentwurf benachteiligt würden. In vielen Fällen würde die von
der Bundesregierung beabsichtigte Gesetzesänderung dazu führen, dass
der Unterhalt des Kindes den des u.U. ebenfalls
unterhaltsberechtigten betreuenden Ehegatten übersteigen würde.
Auch die Frage nach der Verteilung der Beweislast bleibt in dem
Gesetzentwurf ungeklärt. Insbesondere die Richter unter den
Sachverständigen wiesen daraufhin, dass das unterhaltsberechtigte
Kind nach dem geltenden Recht zumindest den Regelbetrag nicht zu
beweisen hat, nach einer Gesetzesänderung diese Regel aber so nicht
mehr anwendbar sei.
Auch die Rückgriffsverhältnisse nach dem UVG werden
unübersichtlich. Vor allem jedoch wird die Titulierung von
Unterhaltsansprüchen in familiengerichtlichen Urteilen unnötig
verkompliziert und erschwert.
Wir fordern daher die rot-grüne Koalition auf, die beabsichtigte
Neuregelung des § 1612 b Absatz 5 BGB zurückzuziehen und stattdessen
eine umfassende Reform des Kindesunterhaltsrechts vorzubereiten.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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