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Singhammer: Mehr Bares für Familien

Berlin (ots)

Anlässlich der Bundestagsdebatte über das
Familienleistungsgesetz erklärt der familienpolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:
Wir haben immer mehr Barleistungen für Familien gefordert und uns 
jetzt durchgesetzt. Mit dem Familienleistungsgesetz sichern wir mehr 
Wahlfreiheit für die Familien.
Mit dem Familienleistungsgesetz erhöhen wir den Kinderfreibetrag 
um 200 Euro und das Kindergeld jeweils monatlich für das erste und 
zweite Kind auf 164 Euro, für das dritte Kind auf 170 Euro sowie für 
das vierte und jedes weitere Kind auf 195 Euro. Diese Erhöhung war 
nach z. T. mehr als 7 Jahren überfällig - eine so lange Durststrecke 
darf es für Familien künftig nicht mehr geben!
Zudem gibt es für Kinder und Jugendliche die auf Sozialleistungen 
angewiesen bis zur 10. Klasse 100 Euro für den Schuljahresstart. 
Dieses Schulbedarfspaket trägt zur Bekämpfung von Kinderarmut bei und
verbessert Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und 
Jugendlichen. Hilfebedürftige Familien mit schulpflichtigen Kindern 
profitieren von dieser direkten Unterstützung.
Mit diesen Maßnahmen stärken wir Kaufkraft und Zusammenhalt der 
Familien, denn wir wissen: die Mehrheit aller Eltern setzt 
finanzielle Unterstützung verantwortungsbewusst zum Wohle ihrer 
Kinder ein. Besonders die Mehrkinderfamilien werden in ihrer 
wirtschaftlichen Stabilität gefestigt.
Mit diesen Barleistungen für Familien setzen wir einen klaren Kurs
fort:
  • Als erste finanzwirksame Entscheidung haben wir die Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar gemacht - bis zu maximal 4.000 Euro pro Jahr und Kind.
  • Wir haben das Elterngeld eingeführt. Damit erhalten Eltern Geld und Zeit, um sich mit ihren neugeborenen Kindern zu beschäftigen. Bereits im ersten Jahr wurden fast 400.000 Elterngeldanträge bewilligt.
  • Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, verdienen genauso unsere Unterstützung wie diejenigen, die sich für eine zeitweilige Betreuung in Kindertagesstätten entscheiden. Aus diesem Grund wird ab 2013 die Wahlfreiheit der Eltern durch die Einführung des Betreuungsgeldes gestärkt.
  • Wir haben die Zahl derjenigen, die den Kinderzuschlag erhalten können, ausgeweitet und das Antragsverfahren erleichtert. Künftig profitieren insgesamt rund 250.000 Kinder vom Kinderzuschlag.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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