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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Götz: Kommunale Sparkassen als Garanten für die mittelständische Wirtschaft in der Breite der Fläche erhalten

Berlin (ots)

Zur Gefährdung der Stadt- und Kreissparkassen in
Deutschland vor dem Hintergrund der Liberalisierungspolitik der
Europäischen Kommission erklärt der kommunalpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Auf dem Bankenmarkt vollzieht sich eine rapide Konzentration mit
verschärftem Wettbewerbsdruck. Massiver Abbau von Filialen der
privaten Kreditinstitute und immer größere Bedeutung des
Finanzgeschäftes gegenüber dem Kreditgeschäft lassen das Interesse an
der kreditwirtschaftlichen Versorgung der mittelständischen
Wirtschaft sinken. Die Versorgung des ländlichen Raums mit
Finanzdienstleistungen ist gefährdet.
In Deutschland übernehmen die kommunalen Sparkassen diese
Aufgaben. Wir haben bei uns etwa 600 Sparkassen mit 19.000
Zweigstellen. Sie unterhalten ein engmaschiges Filialnetz, das
insbesondere im ländlichen Raum die einzige kundennahe Finanzberatung
und Versorgung sicherstellt. Rund 75 Prozent unserer
mittelständischen Unternehmer und Handwerker unterhalten eine
Kontoverbindung bei einer Sparkasse. Etwa die Hälfte aller
Existenzgründungen werden mit Hilfe einer Sparkasse unternommen. Die
Sparkassen finanzieren über 60 Prozent der Handwerkerkredite.
Wir erleben zur Zeit eine Diskussion in der Europäischen
Kommission über die Zulässigkeit von Anstaltslast (die Verantwortung
für angemessene Kapitalausstattung) und Gewährträgerhaftung (Haftung
im theoretischen Fall einer Sparkassenpleite) durch die Kommunen.
Brüssel prüft, ob Anstaltslast und Gewährträgerhaftung eventuell
unzulässige Beihilfen darstellen und den europäischen
Bankenwettbewerb verzerren. Damit stellt sich die grundsätzliche
Frage nach dem Bestand der Sparkassen in ihrer öffentlich-rechtlichen
Organisationsform. Bei der Prüfung der Beihilfefrage muss die vitale
Bedeutung des deutschen Sparkassenwesens für eine ausgewogene
Unternehmensstruktur auch im ländlichen Raum voll berücksichtigt
werden.
Die CDU-geführte Bundesregierung hat die Gefährdung der deutschen
kommunalen Sparkassen frühzeitig erkannt. Sie hat dafür gesorgt, dass
im EG-Vertrag von Amsterdam (1997) eine Schutzklausel für die
deutschen öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute aufgenommen wurde
(Erklärung Nr. 37). Die Klage der Europäischen Kommission gegen die
Bundesrepublik Deutschland in Sachen Westdeutsche Landesbank hat die
Frage nach dem Bestand der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute
erneut aufgeworfen.
Die deutschen kommunalen Sparkassen erfüllen eine wichtige
Funktion bei der Wirtschaftsförderung auch da, wo es für private
Kreditinstitute im verschärften europäischen und globalen
Bankenwettbewerb nicht mehr profitabel ist. Diese Funktion muss
erhalten bleiben, denn gerade die mittelständische Wirtschaft schafft
die Arbeitsplätze, die wir unbedingt benötigen.
   Ich fordere die Bundesregierung auf, den Bestand der deutschen
kommunalen Sparkassen in Brüssel wirksam zu sichern.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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