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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Grosse-Brömer: Vorratsdatenspeicherung nicht per se verfassungswidrig

Berlin (ots)

Der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Grosse-Brömer MdB, erklärt zu der
heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelungen
über die Vorratsdatenspeicherung:
Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzgeberische 
Grundentscheidung, dass in bestimmten Fällen schwerwiegender 
Straftaten ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG 
möglich sei, bestätigt. Es hat auch zugestanden, dass die 
Vorratsdatenspeicherung und der darauf gründende Verkehrsdatenabruf 
zur Aufklärung solcher Straftaten erforderliche und geeignete 
Ermittlungsinstrumente sind. Das ist zu begrüßen.
Die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung hat das 
Bundesverfassungsgericht allerdings für nicht verfassungsgemäß und 
(mit 4:4 Stimmen) für nichtig gehalten. Das ist bedauerlich.
Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert, das Urteil sorgfältig zu 
analysieren und die möglichen Nachbesserungen an dem Konzept zügig 
vorzunehmen.
Gerade im Kampf gegen den Terrorismus ist der Zugriff auf 
Verbindungsdaten im Vorfeld oftmals das einzige Mittel schwere 
Straftaten zu verhindern. Daher müssen die Ermittlungsbehörden über 
effektive Ermittlungsinstrumente wie die Vorratsdatenspeicherung 
verfügen. Ein Verzicht auf das Instrument kommt daher für die 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht in Frage.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
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