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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Eichhorn: Rot-Grün benachteiligt Frauen

Berlin (ots)

Zur Renten- und Steuerreform der Bundesregierung
erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Nachdem die Bundesregierung am vergangenen Freitag die berechtigte
Kritik des Frauenbündnisses aus Mitgliedern der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des
Zentralkomitees der deutschen Katholiken, des Bundes Katholischer
Unternehmer und dem Deutschen Frauenrat an der geplanten Rentenreform
mit harschen Worten zurückgewiesen hat, schließt sich jetzt auch das
Deutsche Institut für Wirtschaftsförderung (DIW) unserer Auffassung
an, dass die Rentenreform die Frauen besonders benachteiligt. Ich
stimme mit dem DIW überein, dass als Folge der Reform eine wachsende
Altersarmut für Frauen droht.
Die Absenkung des Standard-Rentenniveaus auf ca. 61 Prozent wirkt
sich insbesondere für Frauen verheerend aus, da sie bedingt durch die
Kindererziehungszeiten nicht die hierfür geforderten 45 Beitragsjahre
erreichen können. Die Frauen in den alten Bundesländern haben im
Durchschnitt lediglich 25 Versicherungsjahre, in den neuen
Bundesländern 35. Für eine Privatrente müssen Frauen außerdem
aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung höhere Beiträge erbringen.
Der drohenden Altersarmut von Frauen kann nur durch eine klare
familienpolitische Komponente bei der Förderung des Aufbaus einer
privaten Altersvorsorge entgegengewirkt werden. Die bisher
vorgesehenen Maßnahmen der Bundesregierung sind absolut unzureichend.
Gerade Familien sind aufgrund der hohen finanziellen Belastungen und
Einkommensverluste während der Kindererziehung mit dem Aufbau einer
privaten Vorsorge überfordert. Während nach dem Regierungsentwurf
z.B. ein kinderloses Ehepaar mit bis zu 700,00 DM jährlich gefördert
werden soll, ist die Familie mit 2 und mehr Kindern der
Bundesregierung gerade mal eine Förderung von maximal 1000,00 DM pro
Jahr wert. Als Krönung der Ungerechtigkeit wird die Anzahl der
Kinder, die eine Familie zu versorgen hat, bei den Einkommensgrenzen
für eine Förderung nicht berücksichtigt. Kinderlose Ehepaare und
Familien erhalten nach dem Regierungsentwurf eine Förderung bis zu
einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 70.000,00 DM. Diese
Gewichtung entspricht überhaupt nicht der tatsächlichen
Leistungsfähigkeit der Betroffenen und ist sozial ungerecht.
Die Position der Frauen wird durch die Pläne der Bundesregierung
in Bezug auf die Witwenrente geschwächt: Zukünftig sollen alle
privaten Einkünfte, also z.B. auch Zinseinkünfte, auf die ohnehin
durch die allgemeine Absenkung des Rentenniveaus dezimierte
Witwenrente angerechnet werden. Das ist eine eklatante
Benachteiligung insbesondere der Frauen, die privat Vorsorge
getroffen haben und darf so nicht Gesetz werden.
Ich fordere eine Verbesserung der Anerkennung der
Erziehungsleistungen bei der Rente und eine sozial ausgewogene
Förderung der privaten Altersvorsorge für Familien.
Die Förderung der Familien ist besonders vor dem Hintergrund
geboten, dass die Steuerreform der Bundesregierung keinerlei
besondere familienpolitische Komponenten enthält. Durch die
gleichmäßige Entlastung aller Steuerzahler geht die Einkommensschere
zwischen Singles und kinderlosen Ehepaaren auf der einen und Familien
auf der anderen Seite noch weiter auseinander. Die steuerlichen
Entlastungen wirken bei den Familien am wenigsten, da sie sich hier
auf die größere Anzahl von Personen verteilen , die von dem
Familieneinkommen leben.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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