Uhl: Erforderliche Rechtsgrundlagen für alle Sicherheitsbehörden schaffen
Berlin (ots)
Derzeit wird intensiv über den sogenannten Bundestrojaner diskutiert. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Hans-Peter Uhl:
"Die Online-Durchsuchung (die Durchsuchung eines Rechners) und die Quellen-TKÜ (die Überwachung der Telekommunikation am Rechner vor ihrer Entschlüsselung) sind unverzichtbare Ermittlungsinstrumente der Sicherheitsbehörden - daran ändert auch die aktuelle Diskussion nichts.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 27. Februar 2008 die grundsätzliche Zulässigkeit anerkannt und detaillierte Vorgaben gemacht. Der Gesetzgeber hat daraufhin sowohl für die Online-Durchsuchung wie auch die Quellen-TKÜ im BKA-Gesetz Rechtsgrundlagen geschaffen, wie sie detaillierter nicht denkbar sind.
Es gibt aber auch im Rahmen der Aufgaben anderer Sicherheitsbehörden im Bund und in den Ländern das unbestreitbare Bedürfnis nach Anwendung dieser Maßnahmen.
Bundes- und Landesgesetzgeber sind aufgefordert, soweit noch nicht geschehen, ebenfalls solche Rechtsgrundlagen zu schaffen. Wer dagegen wie die Bundesjustizministerin eine spezialgesetzliche Rechtsgrundlage für die Quellen-TKÜ verweigert und die Strafverfolgungsbehörden damit zum Rückgriff auf die allgemeine TKÜ-Rechtsvorschrift zwingt, darf nicht beklagen, dass Vorgaben nicht eingehalten würden, die es derzeit noch nicht gibt und für deren Schaffung die Justizministerin zuständig wäre. Eine Skandalsierung legitimer Maßnahmen dagegen hilft nicht weiter."
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