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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Meckelburg: Chance zur besseren Nutzung der Zeitarbeit vertan

Berlin (ots)

Anläßlich der gestrigen Ablehnung des
Gesetzentwurfs der Union zur Änderung des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes durch Rot-Grün erklärt der Obmann
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Arbeit und
Sozialordnung, Wolfgang Meckelburg MdB:
Trotz der demographischen Entwicklungen, die einen jährlichen
Rückgang der Arbeitslosenzahlen garantiert (jedes Jahr gehen ca.
200.000 Arbeitnehmer mehr in Rente, als junge Arbeitnehmer
nachkommen) und einer geschönten Statistik (geringfügige
Beschäftigungsverhältnisse werden mitgezählt), haben wir in
Deutschland derzeit über 4 Mio. Arbeitslose. Dieses Ergebnis ist ein
Armutszeugnis für Rot-Grün. Dennoch weigert sich die Koalition,
innovative Maßnahmen zu ergreifen, die den Arbeitsmarkt auflockern
und mehr Menschen in Beschäftigung bringen könnten. Das hat die
Koalition mit ihrer Ablehnung des CDU/CSU-Gesetzentwurfs zu einem 1.
Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Ausschuss
einmal mehr belegt.
Das Instrument der Zeitarbeit ist ein dynamisierendes Element für
den Arbeitsmarkt. Das beweisen unsere europäischen Nachbarn. So
beruht das niederländische "Arbeitsmarktwunder" zu einem wesentlichen
Teil auf der Wachstumsbranche "Zeitarbeit".  Während dort der Anteil
der Zeitarbeitnehmer rd. 4,6% beträgt, nimmt sich der Vergleichswert
für Deutschland mit nur 0,7 % sehr dürftig aus. Dabei hätte die
Branche Unterstützung verdient, denn bereits jetzt werden rd. 30% der
Zeitarbeitnehmer anschließend von ihrem Entleiher in ein reguläres
Arbeitsverhältnis übernommen. Doch nicht nur diese Brückenfunktion in
den ersten Arbeitsmarkt zeichnet die Zeitarbeit aus, sondern auch
ihre Komplementärfunktion zu einem wirkungsvollen Abbau des so häufig
beklagten Überstundenbergs. In einer Anhörung zu diesem Gesetzentwurf
haben selbst von der Koalition benannte Sachverständige erklärt, dass
durch den Gesetzentwurf soziale Nachteile für die Arbeitnehmer nicht
zu erwarten seien. Unsere Vorschläge sind:
1. Die zulässige Höchstdauer der Überlassung eines
Leiharbeitnehmers an denselben Entleiher wird von 12 Monate auf 36
Monate erweitert. Dies ermöglicht das Instrument der Leiharbeit auch
für höher qualifizierte Arbeitnehmer und zur Vertretung bei
Erziehungsurlaub einzusetzen.
2. Bisher darf die Dauer des Arbeitsverhältnisses zwischen
Leiharbeitnehmer und Verleiher mit der Dauer der erstmaligen
Überlassung an einen Entleiher nicht übereinstimmen. Dieses sog.
"Synchronisationsverbot"  wird aufgehoben. Damit erhalten auch solche
Menschen die Chance auf einen Einstieg in einen Job, für die zum
Zeitpunkt des Verleihs nur ein Auftrag vorliegt.
3. Die Beschränkung für befristete Arbeitsverträge zwischen
Leiharbeitnehmer und Verleiher wird abgeschafft. Damit werden die
Verleiher mit allen anderen Arbeitgebern gleichgestellt.
Auch die Bundesregierung kommt in ihrem 9. Expertenbericht zur
Arbeitnehmerüberlassung zu dem Ergebnis, dass die Bedeutung der
legalen Arbeitnehmerüberlassung für die deutsche Wirtschaft gewachsen
ist und sich durch ihre Vermittlungsfunktion in den regulären
Arbeitsmarkt für Arbeitslose auszeichnet. Da kann man nur hoffen,
dass die Bundesregierung ihre Berichte demnächst auch liest.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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