Alle Storys
Folgen
Keine Story von CDU/CSU - Bundestagsfraktion mehr verpassen.

CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Tillmann
de Maizière: Befugnisse des Zolls bei Ermittlungen gestärkt

Berlin (ots)

Gesetzesnovelle schafft Rechtssicherheit

Der Finanzausschuss hat das Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes beschlossen. Hierzu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der zuständige Berichterstatter, Thomas de Maizière:

"Die heute im Finanzausschuss beschlossene Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes stärkt die Sicherheit in unserem Land. Es ist ein rundum gelungenes Gesetz für den Zoll - ein fester Bestandteil der deutschen Sicherheitsarchitektur.

Einerseits wird der Zollfahndungsdienst mit notwendigen zusätzlichen Befugnissen ausgestattet, die dem Bundeskriminalamt (BKA) gleichwertig sind. Er besitzt nun die gleichen rechtlichen Möglichkeiten wie das BKA, mit dem er gemeinsame Ermittlungsgruppen bildet. So können nun auch verdeckte Ermittler nicht erst zur Strafverfolgung, sondern bereits zur Gefahrenabwehr eingesetzt werden. Außerdem wurden die Befugnisse an das digitale Zeitalter angepasst. Zollbeamte dürfen im Internet nun das, was sie schon längst auf der Straße können.

Andererseits wird mit dem neuen Gesetz die Aufgabenverteilung des Zollfahndungsdienstes neu strukturiert. Diese bildet nun einen übersichtlichen Rahmen für die Arbeit von Zollfahndungsdienst und Zollkriminalamt.

Notwendig geworden war die Überarbeitung durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts und durch eine EU-Richtlinie."

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
  • 16.12.2019 – 12:11

    Lehrieder: Rechtssicherheit und Entlastung für Reiseveranstalter

    Berlin (ots) - Mietzahlungen für Hotelzimmer unterliegen nicht mehr der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt, die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 25. Juli 2019 im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen, wonach Reiseveranstalter für den Einkauf von Hotelzimmern keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Hierzu erklärt der tourismuspolitische Sprecher der ...

  • 16.12.2019 – 09:04

    Tillmann: Gute Nachrichten für die Tourismusbranche

    Berlin (ots) - Reiseunternehmen werden bei der Anmietung von Hotelzimmern nicht mehr mit der Gewerbesteuer belastet Der Bundesfinanzhof hatte mit Urteil vom 25. Juli 2019 entschieden, dass Zahlungen eines Reiseveranstalters im Rahmen der Organisation von Pauschalreisen für die Anmietung von Hotelzimmern nicht dem Gewerbesteuergesetz unterliegen. Nunmehr hat die Finanzverwaltung angekündigt, dieses Urteil im ...