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Böhmer: Experten bestätigen: Antidiskriminierungsgesetz ist Bevormundungsgesetz!

Berlin (ots)

Anlässlich der Öffentlichen Anhörung zum
Antidiskriminierungsgesetz im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend erklärt die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB:
Das aktuelle Antidiskriminierungsgesetz ist ein zentrales
Beispiel, wie die Bundesregierung moralisch korrektes Verhalten im
Wirtschafts- und Arbeitsleben zuerst von Staats wegen definieren und
dann mit Gesetzen, Behörden und Gerichtsverfahren auch zwangsweise
durchsetzen will. Die Menschen, die man vor Diskriminierung schützen
will, z.B. Behinderte oder ältere Menschen, werden nicht wirklich
geschützt. Auch den Schutz der Familien sucht man bei den geschützten
Gruppen vergeblich, obwohl sie die Basis unserer Gesellschaft bilden.
Mehrheitlich bestätigen die Experten bei der heutigen Anhörung
hingegen: Das Antidiskriminierungsgesetz ist in Wirkung und Absicht
ein Bevormundungsgesetz. Es greift tief in die Vertragsfreiheit und
die Eigentumsrechte der Bürger ein und geht weit über die
Anforderungen der EU hinaus. Obwohl die EU nur ein zivilrechtliches
Diskriminierungsverbot aufgrund der Rasse und der ethnischen Herkunft
verlangt, weitet die Bundesregierung die Verbote auf Religion,
Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität und Geschlecht
aus. Sogar innerhalb der rot-grünen Koalition und im Bundeskabinett
hat man inzwischen die Unsinnigkeit des Gesetzes erkannt – es muss in
der vorliegenden Fassung schleunigst wieder vom Tisch! Die Wirtschaft
ist bereits genug rechtlichen Hürden, Bürokratielasten und
Rechtsunsicherheiten ausgesetzt. Im Ergebnis wird die Bereitschaft,
Arbeitsplätze anzubieten und Wohnungen zu bauen, weiter abnehmen. Die
Vielzahl der Diskriminierungstatbestände, die weitreichende
Beweislastumkehr, die Haftung für Drittverschulden und die
umfassenden Klagemöglichkeiten für Interessensverbände werden zu
gesellschaftlichem Unfrieden und neuen Ungerechtigkeiten führen. In
Zukunft kann es passieren, dass nicht Qualifikation, sondern
Kompetenz des Anwaltes und die neu gegründeten
Antidiskriminierungsvereine darüber entscheiden, wer eingestellt
wird.
Das Antidiskriminierungsgesetz zeigt wie kein anderes, welches
Staats- und Menschenbild Rot-Grün verfolgt. Das Gesetz bedeutet einen
tiefen Eingriff in die Entscheidungsfreiheit und hängt der Utopie an,
völlige Gerechtigkeit mit staatlichen Regelungen herstellen zu
können. Das Gegenteil wird der Fall sein: Statt Vertrauen zu
schaffen, wird Misstrauen gesät. Statt Freiheit und Gerechtigkeit zu
fördern, wird Bevormundung und Ungerechtigkeit geschaffen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
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