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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Rachel: Instrumentalisierung der Embryonenforschung zu Wahlkampfzwecken ist unmoralisch

Berlin (ots)

Zu den biopolitischen Forderungen Gerhard Schröders
an der Universität Göttingen erklärt der Sprecher der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion in der Enquete-Kommission „Ethik und Recht der
modernen Medizin“, Thomas Rachel MdB:
Bundeskanzler Gerhard Schröder hat heute in seiner Rede an der
Universität Göttingen, seine Forderung nach einer Lockerung der
Gesetze zur Stammzellenforschung wiederholt. Damit führt er den
bereits vor Monaten begonnen Kurswechsel in der rot-grünen Biopolitik
fort. Bereits Wirtschaftsminister Wolfgang Clement und der
SPD-Vorsitzende Franz Müntefering hatten sich immer wieder für eine
Aufweichung des Embryonenschutzes ausgesprochen.
In seiner Rede anlässlich der Verleihung der Ehrendoktorwürde an
der Universität Göttingen plädiert Schröder dafür, „eine Kultur der
Forschung ohne Fesseln…“ in Deutschland zu etablieren. Mit dem
Stammzellengesetz aus dem Jahr 2002 habe sich Deutschland im
europäischen und internationalen Vergleich auf die Seite der
restriktiven Länder gestellt, sagte Schröder. Diese Gesetze müssten
jedoch angesichts neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse „überprüft
und bei Bedarf auch angepasst werden“.
Schröder missachtet dabei, dass die Gründe, die gegen das Klonen
sprechen, nicht wirtschaftlicher Natur sind. Es geht um den Schutz
des Embryos und die Tötung von menschlichem Leben. Die ethische
Bewertung der Embryonalforschung darf deshalb nicht von
wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Erfolgen abhängig gemacht
werden. Die Menschenwürde des Embryos und sein Recht auf Leben werden
von uns nicht nur zum gegenwärtigen Zeitpunkt, sondern auch in
Zukunft zu achten sein, falls embryonale Stammzellenforschung zu
einem wissenschaftlich und wirtschaftlich Erfolg versprechenden
Verfahren werden würde, was vollkommen offen ist. Aus gutem Grunde
zieht deshalb das deutsche Stammzellgesetz enge Grenzen.
Die rechtlichen Bedingungen, unter denen in Deutschland geforscht
werden kann, sind ausreichend. Das Embryonenschutzgesetz sollte nicht
in Frage gestellt werden.
Nach Presseberichten will die SPD die Erleichterung der Forschung
mit embryonalen Stammzellen in ihr Wahlmanifest schreiben. Die
Abgeordneten der SPD-Fraktion in der Enquete-Kommission „Ethik und
Recht der modernen Medizin“ des Deutschen Bundestages haben sich
bisher stets dagegen ausgesprochen. Als Schröder im Mai dieses Jahres
eine Gesetzesinitiative zur Lockerung des Stammzellengesetzes
angekündigt hatte, war die Reaktion in seiner eigenen Partei
mehrheitlich ablehnend. Es bleibt abzuwarten, wie sich die
Parteigenossen zu den jüngsten Forderungen des Bundeskanzlers
verhalten werden. Eine Niederschrift im Wahlprogramm der SPD wäre in
jedem Fall eine erstaunliche Kehrtwende in der ansonsten eher
restriktiven Biopolitik der SPD.
Wir fordern Bundeskanzler Schröder und die gesamte SPD auf, ein
ethisch so sensibles Thema nicht zu Wahlkampfzwecken zu
instrumentalisieren.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:  fraktion@cducsu.de

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