Böller und Raketen in der Silvesternacht:
Im Zweifel haftet die Teilkasko
München (ots)
Werden Böller und Raketen in der Silvesternacht ordnungsgemäß abgefeuert, dann ist die Gefahr für Schäden am Auto relativ gering. Nach Ansicht der ADAC Experten verursacht eine ausgebrannte Rakete, die direkt auf dem Auto landet, meist keine Schäden. Das gilt selbst für Cabrios mit Stoffverdeck.
Feuerwerkskörper, die direkt auf oder gegen das Auto abgefeuert werden, können allerdings Schmauchspuren auf dem Lack zur Folge haben. Daher rät der Club Autofahrern, das Fahrzeug in der Silvesternacht am besten in ruhigen Seitenstraßen oder in einer Garage zu parken. Wer Chinaböller oder ähnliches abfeuert, sollte dies nicht in unmittelbarer Umgebung parkender Autos tun.
Kommt es dennoch zu Schäden, haftet in der Regel der "Absender" des Geschosses. Kann der Verantwortliche nicht ermittelt werden, erstattet die Teilkaskoversicherung Brand- und Explosionsschäden sowie kaputte Scheiben. Bei Vandalismus kommt die Vollkaskoversicherung auf.
Über den ADAC: Mit über 18 Millionen Mitgliedern ist der "Allgemeine Deutsche Automobil-Club" der zweitgrößte Automobilclub der Welt. Als führender Dienstleister trägt der ADAC wesentlich dazu bei, Hilfe, Schutz und Sicherheit in allen Teilbereichen des mobilen Lebens sicherzustellen. Dabei handelt der ADAC nach dem Leitsatz "Das Mitglied steht im Mittelpunkt!" und überzeugt in erster Linie durch die Kompetenz und Servicebereitschaft seiner Mitarbeiter sowie die Qualität und Fairness seiner Produkte und Dienstleistungen.
Diese Presseinformation finden Sie online unter presse.adac.de. Folgen Sie uns auch unter twitter.com/adacpresse.
Pressekontakt:
Katharina Lucà
Tel.: (089) 7676-2412
katharina.luca@adac.de
Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell