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Update-Stopp bei Volkswagen
Behördliche Zwangsstilllegungen ausgesetzt - Verjährung möglicherweise hinfällig

Bremen (ots)

Besitzer bestimmter abgasmanipulierter Diesel, die noch kein Software-Update aufgespielt haben, müssen nun doch nicht mit einer Stilllegung ihrer Autos am Ende des Monats rechnen. Das erklärte das Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg gegenüber der Kanzlei KWAG RECHTSANWÄLTE. Weil Volkswagen das Aufspielen des Updates für den 1,2-Liter-Dieselmotor des Typs EA 189 kürzlich gestoppt habe, sei die Frist einstweilen ausgesetzt, bestätigte die Behörde der Bremer Kanzlei. "Der Sachverhalt werde aktuell mit dem Hersteller geklärt. Eine Übermittlung der Daten an die zuständigen Zulassungsbehörden erfolgt gegenwärtig nicht", sagt KWAG-Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens unter Bezug auf das KBA.

Der Update-Stopp beim EA-189-Dieselmotor hat möglicherweise auch Auswirkungen auf die Verjährung von Kundenansprüchen. "Im Vertrauen auf die Wirksamkeit der neuen Software sind wahrscheinlich sehr viele betroffene Dieselfahrer davon abgehalten worden, ihre berechtigten Ansprüche gerichtlich durchzusetzen", sagt Ahrens. Wenn sich das Software-Update nun als untauglich erweist, könnte es dazu führen, dass die Verjährung zum Ende des vergangenen Jahres hinfällig ist und Autobesitzer auch jetzt noch auf Schadensersatz klagen können.

Volkswagen hatte Ende Dezember die Updates für den 1,2-Liter-Dieselmotor gestoppt und mitgeteilt, bei internen Kontrollen seien "Auffälligkeiten" in der Software entdeckt worden, die der Konzern nach eigenen Aussagen nicht selbst programmiert hat. Experten des KBA gehen offensichtlich davon aus, dass es sich wieder um eine unzulässige Abschaltvorrichtung handelt. Das würde bedeuten, bereits nachgerüstete Diesel überschreiten immer noch die Grenzwerte. "Damit könnte der Abgas-Skandal noch einmal getoppt werden", meint Ahrens.

Alle betroffenen VW-Kunden, die sich bis Ende 2018 nicht der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben oder nicht selbst individuell klagen, könnten sich jetzt darauf berufen, dass bei den vorgenommenen Updates der Grundsatz von Treu und Glauben verletzt wurde und damit die Verjährungsfrist wieder auflebt. Außerdem stehe Kunden auch bei Nachbesserungen ein Gewährleistungsanspruch zu. Bei anderen abgasmanipulierten Diesel-Fahrzeugen aus dem VW-Konzern und von anderen Herstellern sei ohnehin noch keine Verjährung eingetreten.

Ahrens ist sicher, dass zudem erhebliche Probleme nach den Software-Updates auftreten, obwohl das von Volkswagen stets bestritten werde. "Unsere Mandanten berichten von Mehrverbrauch, unrundem Motorlauf und Problemen mit dem Partikelfilter." Außerdem sei eine deutlich verringerte Lebensdauer der Motoren zu erwarten.

Besitzer abgasmanipulierter Fahrzeuge, die noch nicht nachgerüstet hatten, bekamen im Herbst Post vom KBA. Darunter auch eine Mandantin von KWAG RECHTSANWÄLTE aus Bremen. Die Flensburger Behörde drohte darin die Stilllegung ihres Skoda für Ende Januar an. Nicht nachgerüstete Autos sollen zwangsweise aus dem Verkehr gezogen werden. Dabei werde auch mit Unterstützung der Polizei der Fahrzeugschein einkassiert und das Kennzeichen entstempelt. Als die Autofahrerin daraufhin nun ihren Skoda Roomster mit EA-189-Dieselmotor zur Werkstatt brachte, hieß es, ein Update sei gegenwärtig nicht möglich.

Grundsätzlich können Besitzer abgasmanipulierter Diesel, die ihr Fahrzeug finanziert haben, auch den Kredit- oder Leasingvertrag unter bestimmten Umständen rückgängig machen. "Wir haben bei einer eingehenden Prüfung festgestellt, dass die Widerrufsbelehrungen in vielen Verträgen zur Autofinanzierung fehlerhaft sind und nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Folglich lassen sich derzeit Darlehensverträge noch widerrufen, obwohl sie unter Umständen schon vor Jahren abgeschlossen wurden", sagt Ahrens. Das gelte unabhängig von der Marke und es sei außerdem egal, ob es sich um einen Diesel oder Benziner, ein gebrauchtes oder ein Neufahrzeug handelt.

KWAG RECHTSANWÄLTE führen in Sachen Abgas-Skandal bereits eine Vielzahl von Klagen gegen VW und andere Hersteller. Etliche Verfahren sind dabei bereits zu Gunsten der Autobesitzer abgeschlossen worden.

Kanzleiprofil:

KWAG RECHTSANWÄLTE mit Sitz in Bremen gehört zu den größten vor allem im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in Norddeutschland und zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem Rechtsbereich. Inhaber ist der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jan-Henning Ahrens. KWAG RECHTSANWÄLTE sind Experten für Schadensersatz. Die Kanzlei ist auf die Durchsetzung von Anlegerinteressen ebenso spezialisiert wie auf die Begleitung von Investitionsentscheidungen, Sanierungsgesprächen und Verhand-lungen mit Banken für kleine und mittelständische Unternehmen. Daneben stellt die Kanzlei ihre juristischen Kompetenzen bei der anlegerfreundlichen Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten zur Verfügung, inklusiv des Bereichs Crowdfunding und Crowdlending. KWAG RECHTSANWÄLTE positioniert sich ausschließlich und eindeutig an der Seite von Kapitalanlegern und Investoren. Die klare Orientierung am Anlegerinteresse und die langjährige umfassende Erfahrung im Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht machen KWAG RECHTSANWÄLTE zu einem verlässlichen Partner für private und geschäftliche Mandan-ten, vor, während und nach wichtigen Anlageentscheidungen. Daneben vertritt die Kanzlei die Interessen geschädigter Käufer im Abgas-Skandal, gegen das Lkw-Kartell und bietet profunde juristische Beratung im Immobilien- und Umweltrecht.

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens, KWAG RECHTSANWÄLTE, Lofthaus 4, Am
Winterhafen 3a, 28217 Bremen, info@kwag-recht.de, Tel.: 0421
520948-0, Fax: 0421 520948-9, www.kwag-recht.de

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