POL-REK: Verkehrskontrollen an Ostern - Rhein-Erft-Kreis
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Die Polizei untersagte 27 Fahrzeugführern die Weiterfahrt wegen Alkohol- und Drogenverstößen oder fehlender Fahrerlaubnis.
In der Zeit zwischen Donnerstagabend (17. April) und Dienstagmorgen (22. April) überprüfte die Polizei im Rhein-Erft-Kreis zu unterschiedlichen Zeiten mehrere Fahrzeuge.
Alkoholverstöße: Bei neun von ihnen wurde deutlicher Alkoholgeruch festgestellt. Die mit den Vortests ermittelten Werte lagen zwischen 1,06 und 2,76 Promille.
Ein 55-Jähriger war am Freitagabend (18. April, 21:00 Uhr) mit seinem Kleinkraftrad auf der Walter-Gropius-Straße in Bergheim-Paffendorf unterwegs, als er von Polizeibeamten an einem Schrottplatz überprüft wurde. Unter der Sitzbank lag eine Flasche Korn. Der Vortest ergab bei ihm einen Wert von 2,76 Promille.
Eine 53-Jährige wurde von zwei Zeugen (beide 24) dabei beobachtet, wie sie nach einer Osterfeier am Sonntagmittag (20. April) um 13:40 Uhr auf der Schillerstraße in Kerpen leicht schwankend in Richtung Berliner Straße ging. Die Frau musste sich mehrfach an Straßenlaternen festhalten. Dann bestieg sie einen Pkw, startete den Wagen und rangierte. Einer der Zeugen trat hinzu, öffnete die Fahrertür und zog den Zündschlüssel ab. Anschließend informierte er die Polizei. In der Atemluft stellten die Beamten Alkoholgeruch fest. Der Vortest ergab einen Wert von 2,36 Promille.
Drogenverstöße: Acht Fahrern wurde nicht der Alkoholkonsum zum Verhängnis. Bei Kontrollen deuteten wässrige Augen und verengte Pupillen auf den Drogenkonsum hin. Drogenvortests ergaben Anhaltspunkte für den Genuss verschiedenster Drogen.
Die berauschten Fahrzeugführer wurden allesamt zur Blutpobe gebeten. Ihre Führerscheine wurden sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt.
Ohne Fahrerlaubnisse: Zehn Fahrzeugführer konnten bei den Kontrollen keine Fahrerlaubnisse vorweisen.
Ein 19-Jähriger missachtete am Dienstagmorgen (22. April) um 02:00 Uhr zunächst die Anhaltezeichen eines nachfolgenden Streifenwagens auf der Hahnenstraße. Am Friedensring hielt er an. Auf Nachfrage wollte er sich der Überprüfung entziehen, weil er seinen Führerschein von vier Wochen abgeben musste. Auch seine Weiterfahrt untersagten die Beamten. Fahrzeugschein und -schlüssel übergaben sie dem Vater an der Wohnanschrift. (bm)
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