POL-SE: Diskothekenkontrolle
Kreis Segeberg Henstedt-Ulzburg (ots)
Eine Polizeikontrolle der Diskothek im Gewerbepark Nord ergab, dass dort auf die Jugendschutzbestimmungen geachtet wird. Die Personenkontrollen des Sicherheitsdienstes sorgten gegen Mitternacht für lange Warteschlangen. Viele Jugendliche hatten nicht nur Verständnis für die zusätzliche Überprüfung durch die Polizei, einige lobten den Einsatz sogar. Thema war auch die Sicherheit außerhalb der Diskothek. Die Jugendlichen wurden darauf hingewiesen, dass sie mit dem Nachtbus oder Taxi nach Hause fahren oder sich von den Eltern abholen lassen sollten. In der Nacht von Freitag auf Samstag führte die Polizei Henstedt-Ulzburg ab 0:15 Uhr gemeinsam mit mehreren Mitarbeitern der Ordnungsämter des Kreises Segeberg und der Gemeinde Henstedt-Ulzburg eine Kontrolle der Diskothek im Gewerbepark Nord durch. Die Gemeinde ist hier für den Jugendschutz und die Einhaltung der gewerberechtlichen Bestimmungen zuständig. Der Kreis Segeberg ahndet die Verstöße nach dem Jugendschutzgesetz. Bei Zuwiderhandlungen wird nicht die Diskothek, sondern der unmittelbar Ausführende verantwortlich gemacht. So richtet sich beispielsweise ein Bußgeldbescheid gegen eine Thresenkraft, welche einem Jugendlichen branntweinhaltige Getränke ausschenkt haben soll. In drei Fällen wurden Jugendliche mit Alkohol erwischt. Allerdings haben hier erwachsene "Freunde" die Drinks gekauft. Diese werden nun etwas teurer, da ein Bußgeldverfahren gegen die Erwachsenen eingeleitet wird. In elf Fällen wurden darüber hinaus Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz festgestellt, weil Jugendliche sich im Raucherbereich aufhielten, obwohl dies ausdrücklich nur den Erwachsenen erlaubt ist. Die Polizei kontrollierte zugleich die Arbeit des Sicherheitsdienstes und konnte feststellen, dass die sogenannten Elternzettel und die Personen, welche die Jugendlichen als Erziehungsbeauftragte begleiten, gewissenhaft überprüft werden. Der Diskothekenbetreiber konnte der Polizei die Durchschriften von über 150 sogenannter Elternzettel übergeben. Die darauf verzeichneten Erziehungsberechtigten werden nun im Laufe der nächsten Tage einen Anruf von der Polizei erhalten und gefragt, ob die Eltern im Einzelfall wirklich mit dem Diskothekenbesuch ihrer Kinder einverstanden waren oder ob diese vielleicht doch gemogelt haben.
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