POL-SE: Kaltenkirchen: Alkohol-und Drogenkontrolle gestern in Kaltenkirchen
Kaltenkirchen: (ots)
Zwölf Beamte vom Polizeirevier Kaltenkirchen haben gestern rund 240 Fahrzeugführer/innen auf Alkohol und Drogen am Steuer kontrolliert.
Im ersten mobilen Teil kontrollierten fünf mobile Kontrollteams in der Zeit von 14 Uhr bis 18 Uhr zirka 40 Fahrzeugführer/-innen.
Als in der Schmalfelder Straße in Kaltenkirchen ein Mercedes einer Kontrolle unterzogen werden sollte, lenkte der 43-jährige Kaltenkirchener seinen PKW auf einen Parkplatz, stieg aus und flüchtete zu Fuß. Ein Kollege konnte den Mann nach kurzer Zeit stoppen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,49 Promille, so dass eine Blutprobe entnommen und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet wurde. Den Führerschein musste er ebenfalls abgeben.
Ein 18-jährigrn Kaltenkirchener wurde in der Straße Am Hohenmoor kontrolliert. Der Golffahrer hatte vermutlich Marihuana konsumiert. Hier wurde ebenfalls eine Blutprobe entnommen und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Bei der Kontrolle eines 53-jährigen Fahrzeugführers eines BMW aus Hartenholm in Kaltenkirchen im Porschering wurde ebenfalls Atemalkohol festgestellt. Hier konnte ein Wert von 0,6 Promille festgestellt werden. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.
Bei einer weiteren Kontrolle in Kayhude stellten die Polizisten einen Mercedes fest, an dem keine Kennzeichen montiert waren. Als die Kollegen den PKW kontrollieren wollten, versuchte dieser zu flüchten. Nach kurzer Verfolgung konnte dieser jedoch in der Schulstraße gestoppt werden. Gegen den 48-jährigen Fahrer aus Kayhude wurde ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
In der Zeit von 19.30 Uhr bis 22.30 Uhr wurde an der Bundesstraße 206 (Parkplatz Bimöhlen) eine feste Kontrollstelle eingerichtet. Hierbei wurde der gesamte Verkehr auf der Bundesstraße in Augenschein genommen. Insgesamt kontrollierte die Polizei rund 200 Fahrzeuge genauer.
In acht Fällen konnte bei den Fahrern/Fahrerinnen Alkoholkonsum festgestellt werden. Die Werte lagen jedoch in allen Fällen unter dem vom Gesetzgeber festgelegten Grenzwert von 0,5 Promille. Bei insgesamt zehn Fahrzeugführern wurde festgestellt, dass sie Führerschein und Fahrzeugschein nicht mitführten oder die Beleuchtung mangelhaft war. Diese müssen nun ihr Fahrzeug bzw. ihre Papiere bei der Polizei vorzeigen.
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