Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
LKA-SH: Ruhestörung entwickelte sich zu einem Großeinsatz
Kiel (ots)
Eine Ruhestörung mit Pyrotechnik entwickelte sich zu einem Großeinsatz mit Evakuierungen im Knooper Weg in Kiel am gestrigen Abend.
Gegen 20.30 Uhr wurden Beamte des 2. Polizeirevieres in Kiel zu einer Ruhestörung in den Knooper Weg gerufen. Ein 47 jähriger Bewohner eines Mehrfamilienwohnhauses hatte Böller gezündet und damit den Polizeieinsatz ausgelöst. Bei der Personalienfeststellung in der Wohnung des Mannes bemerkten die eingesetzten Beamten neben einem deutlichen Schwarzpulvergeruch auch einen offenkundig selbst gebauten Sprengkörper. Bei diesem handelte es sich nach einer ersten Begutachtung um ein Metallbehältnis, in dem vermutlich delaboriertes Pulver aus Pyrotechnik eingebracht worden war. Daraufhin wurden der Kampfmittelräumdienst und die Sprengstoffermittler des Landeskriminalamtes sowie die Kieler Berufsfeuerwehr alarmiert. Die eingesetzten Polizeibeamten evakuierten, unterstützt von der Kieler Berufsfeuerwehr, 12 Bewohner des Mehrfamilienwohnhauses und sperrten den Knooper Weg für den Durchgangsverkehr in der Zeit von 22.30 bis 23.00 Uhr. Nachdem die Spezialisten des Kampfmittelräumdienstes den selbst gebauten Sprengkörper entschärft hatten, durchsuchten die Sprengstoffermittler des Landeskriminalamtes die Wohnung des bereits polizeilich in Erscheinung getretenen 47 Jährigen. Gegen 23.40 Uhr war die Durchsuchung der Wohnung abgeschlossen, so dass die Anwohner wieder in ihre Wohnungen zurückkehren konnten. Neben legaler zugelassener Pyrotechnik fanden die Ermittler keine weiteren verdächtigen Gegenstände. Es ist durchaus möglich, dass der selbst gebaute Sprengsatz schon vor längerer Zeit hergestellt wurde. Die anschließende Vernehmung des 47 Jährigen ergab keine Anhaltspunkte für eine politische Motivation oder kriminelle Absicht für den Bau oder einen zielgerichteten Einsatz des Sprengkörpers. Der 47 Jährige wird sich nun wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und Waffengesetz verantworten müssen. Darüber hinaus hat er die verursachten Einsatzkosten zu tragen.
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