Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HM: Gewerbsmäßiger Ladendiebstahl durch drei Täter - Mann bereits per Haftbefehl gesucht
Hameln (ots)
(Hameln) Drei in Nordrhein-Westfalen wohnenden Männern (32, 24 und 22) wird gewerbsmäßiger Ladendiebstahl vorgeworfen. Zwei der drei Täter sind am Mittwoch, 19.11.2014, gegen 14.30 Uhr, vom Sicherheitsdienst dabei beobachtet worden, als sie in einem Einkaufsmarkt an der Böcklerstraße über 50 Schachteln mit Zigaretten einsteckten und den Markt verließen, ohne die Ware im Wert von über 300 Euro zu bezahlen.
Zur Identitätsfeststellung wurden die beiden Beschuldigten mit zur Dienststelle verbracht. Eine Überprüfung ergab, dass beide Personen wiederholt unerlaubt ihren zugewiesenen Aufenthaltsbereich in Nordrhein-Westfalen verlassen und somit gegen das Ausländer- bzw. Aufenthaltsgesetz verstoßen hatten.
Da der 22-Jährige bereits am Vortag in Rinteln als Ladendieb aufgefallen war und von der Marktleitung ein Hausverbot für alle Filialen der Einkaufsmarktkette ausgesprochen hatte, war zusätzlich der Straftatbestand des Hausfriedensbruches erfüllt.
Der Dritte im Bunde, ein 24-jähriger Mann, wird kurze Zeit später als Insasse eines Pkw Alfa Romeo von einer Streifenwagenbesatzung der Hamelner Polizei beobachtet und kontrolliert. Das Fahrzeug mit auswärtigen Kennzeichen war bereits der ersten Streifenwagenbesatzung, die den Ladendiebstahl aufnahm, als mögliches Täterfahrzeug aufgefallen, als dieses unbesetzt auf dem Parkplatz des Einkaufsmarktes stand.
Eine Überprüfung des Fahrzeuges ergab, dass der 24-Jährige nicht der Fahrzeughalter war. Der Halter befand sich als Insasse in einer JVA in Süddeutschland. Die Überprüfung des 24-Jährigen ergaben ähnliche Erkenntnisse: es lagen Aufenthaltsermittlungsersuchen von zwei Behörden in Nordrhein-Westfalen vor und es bestanden zwei Haftbefehle gegen ihn, die von den Staatsanwaltschaften Detmold und Bückeburg beantragt waren. Der Festgenommene wurde schließlich an das Amtsgericht Detmold übergeben.
Der 32-Jährige und der 22-Jährige, die beide feste Wohnsitze in Nordrhein-Westfalen vorweisen konnten, wurden nach Durchführung polizeilicher Maßnahmen und nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wieder entlassen. Da weder Fahrzeug noch Fahrer zur Verfügung standen, mussten beide auf direktem Wege mit öffentlichen Verkehrsmitteln in ihre Wohnorte reisen.
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