POL-WL: ++ Verkehrskontrollen an Schule und Brücke: Zahlreiche Verstöße ++
Buchholz (ots)
Buchholz. Auch wegen zahlreicher Beschwerden führten Beamte der Buchholzer Polizeiwache am Freitagvormittag zahlreiche Kontrollen wegen ernst zu nehmenden Verkehrsverstößen durch. Dabei wurden die Beamten in einem erschreckend hohem Maße fündig.
Ab 7.30 Uhr kontrollierten die Beamten an den Schulen Am Kattenberg in Buchholz die Nutzung der Busspur durch berechtigte Fahrzeuge. Dabei stellten die Ordnungshüter fest, dass 40 Autofahrerinnen und -fahrer verbotenerweise die Busspur statt der PKW-Spur nutzten, überwiegend um ihre Kinder möglichst direkt vor den Schulen abzusetzen. Dabei hielten sie im absoluten Haltverbot der Busspur an, die zugleich auch Feuerwehrzufahrt ist.
Durch dieses verkehrswidrige Verhalten kommt es immer wieder zu Behinderungen und unübersichtlichen Situationen. "Das gefährdet die Sicherheit der Schüler am Kattenberg", kommentiert ein Polizeisprecher die Situation. Aller festgestellten FahrerInnen müssen mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Die Polizei wird die Kontrollen unregelmäßig wiederholen.
- Zahlreiche Lastzüge beanstandet -
Das gilt auch für das Verbot, mit schweren LKW die Bahnbrücke der B3 über die Bahnstrecke Hamburg-Bremen bei Sprötze zu befahren. Gleich vier Schilder in jede Richtung weisen Fahrer von LKW mit mehr als 24 Tonnen zulässiger Gesamtmasse darauf hin, dass die Umleitung über Tostedt zu nutzen ist. Trotzdem riskieren immer wieder Fahrer ein Bußgeld von 75 Euro, bei Vorsatz sogar 150 Euro.
Sattelzüge und große Lastzüge, so ein Polizeisprecher, haben immer ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 24 Tonnen. Dabei geht es nicht um das tatsächliche Gewicht, erläutert der Sprecher, sondern das gesetzlich zulässige Gewicht, das im Fahrzeugschein eingetragen ist.
- Überhöhte Geschwindigkeit und fehlendes Schild führt zu Strafverfahren -
Am Freitagmittag stoppten die Beamten zudem einen Schaustellerlastzug, der dort nicht hätte fahren dürfen. Die Beamten machte stutzig, dass am Anhänger das gleiche Kennzeichen wie am Motorwagen angebracht war. Dann hätte der Anhänger aber ein 25 km/h-Schild tragen und diese Geschwindigkeit auch einhalten müssen. Tatsächlich fehlte das Schild und die festgestellte Geschwindigkeit lag erheblich höher. Das führte gleich zu einem Strafverfahren gegen den Fahrzeugführer.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Harburg
Pressestelle
Detlev Kaldinski
Telefon: 04181/285-0
E-Mail: pressestelle@pi-harburg.polizei.niedersachsen.de
www.pi-wl.polizei-nds.de
Original-Content von: Polizeiinspektion Harburg, übermittelt durch news aktuell