POL-FL: Flensburg - 31-jähriger Betrüger in Haft: Smartphones online warenlos verkauft
Flensburg (ots)
Beamte vom K8 der Bezirkskriminalinspektion Flensburg konnten nach mehrwöchigen Ermittlungen einen 31-jährigen Flensburger wegen mehrfachen und gewerbsmäßigen Betruges stellen, ihn festnehmen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht vorführen, wo Haftbefehl erlassen wurde:
Der Flensburger war bereits im Januar 2014 wegen Betruges zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Dem Beschuldigten wird nun vorgeworfen, gleich im Anschluss an die ausgesprochene Bewährungsstrafe weitere Betrugstaten begangen zu haben. Er hatte über das Internet diverse Smartphones im Werte von mehreren hundert Euro zum Kauf angeboten, ohne im Besitz dieser Geräte zu sein. Nachdem die Käufer den Kaufpreis auf sein Konto überwiesen hatten, blieb die Ware aus - er lieferte nicht.
Zusätzlich bot der 31-jährige Tatverdächtige im Juni 2014 einem Händler aus Ostholstein 20 Smartphones zum Kauf an. Die Geräte sollten in Flensburg übergeben werden. Durch "geschicktes" Verhandeln gelang es dem Tatverdächtigen, den Händler dazu zu veranlassen, dass dieser fast 10.000,- EUR in bar als Vorauszahlung übergab. Anschließend verschwand er. Der Händler kannte von ihm bei der Anzeigenerstattung lediglich den Spitznamen und hatte ein Foto.
Der betrogene Händler erstattete Anzeige. Einem Ermittler der Kriminalpolizei Flensburg war die Person auf dem Foto bekannt, so dass der 31jährige schnell identifiziert werden konnte. Die Staatsanwaltschaft Flensburg beantragte gegen den Beschuldigten wegen mehrfachen Betruges Untersuchungshaft.
Nach der Festnahme legte der Flensburger ein Geständnis ab. Das Geld hatte er bereits ausgegeben.
Bei der gerichtlichen Vorführung ordnete das Amtsgericht Flensburg gegen den 31jährigen Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr an.
Bei der Bezirkskriminalinspektion Flensburg ist das Kommissariat 8 unter anderem für die Bearbeitung von Betrugsdelikten zuständig. Dort ist bekannt, dass es im Zusammenhang mit privaten Verkäufen von Smartphones immer wieder zu Strafverfahren kommt, da zum Teil die Geräte nach Vorauszahlung nicht geliefert werden oder die gelieferten Geräte bereits durch Betrugs- oder andere strafbare Handlungen erlangt wurden und deshalb günstiger angeboten werden können.
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