BPOL-HRO: Wegen gefährlichen Überholens beinahe im Gefängnis
Rostock Seehafen (ots) - Weil ein 43-Jähriger durch ein grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Überholmanöver fahrlässig den Straßenverkehr gefährdet hatte, wurde dieser nach vollstreckbarer Entscheidung durch das Amtsgericht Limburg a.d. Lahn am 20.03.2019 zur Zahlung einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt, von denen noch 27 Tagessätze offen waren. Da er bis dato dieser ...