POL-REK: Drei Monate Fahrverbot für "Tagesschnellsten" - Brühl
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Bei erlaubten 70 Kilometer pro Stunde (KM/h), die auf der Landstraße 194 gefahren werden dürfen, wurde ein Kradfahrer mit 156 KM/h gemessen und angehalten. Die Polizei führte gestern (14.06.) auf der Straße zwischen Brühl und Weilerswist eine Geschwindigkeitsmessung durch. Ziel solcher Überwachungen ist die Verhinderung von Verkehrsunfällen, deren Ursache oder Folgen durch überhöhte Geschwindigkeiten verstärkt werden. Deshalb ist bei einem Verkehrsunfall bei dem in erster Linie zum Beispiel eine Vorfahrtsverletzung die Ursache ist, oftmals eine zu hohe Geschwindigkeit mit ursächlich. Geschwindigkeitsmessungen dienen neben ihrer sofortigen Beachtung durch die Verkehrsteilnehmer eindeutig auch vorbeugend. So fahren die meisten Menschen in der Regel langsamer an Stellen, von denen sie wissen, dass dort gemessen wird. Am 01.06.07 wurde in unmittelbarer Nähe der Messstelle ein Kradfahrer (siehe Meldung vom 03.06.) schwer verletzt. Zur Verhinderung oder Milderung der Folgen von Verkehrsunfällen wurde gestern in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.15 Uhr die eingangs erwähnte Radarmessung durchgeführt. Insgesamt wurden 295 Kraftfahrzeuge gemessen, 27 waren zu schnell. Davon konnten 17 direkt am Anhalteort das Verwarnungsgeld von ihrem Konto abbuchen lassen oder erhielten Zahlscheine. Zehn Fahrzeugführer bekommen Post von der Bußgeldstelle. In der Regel sind Bußgelder zu zahlen und es gibt Punkte in Flensburg. Je nach Geschwindigkeitshöhe sind auch Fahrverbote zu erwarten. Der 38-jährige Mann, der bei dieser Messung unrühmlicher Tagesschnellster wurde, erwartet nun ein zu zahlendes Bußgeld in Höhe von 375 EUR. Vier Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von drei Monaten runden das Ergebnis ab. Seinen Verstoß gab er am Anhalteort mit der Bemerkung zu, dass er wegen seiner Tankgepäcktasche den Tacho nicht sehen konnte!
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