POL-REK: Salamidieb ein alter Bekannter -Frechen
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Zunächst war es der Diebstahl von drei Packungen Salami, mit dem ein 48-Jähriger auf sich aufmerksam machte. Beobachtet wurde er dabei von einer Zeugin am Donnerstag (28.06.) um 11.10 Uhr in einem großen Frechener Verbrauchermarkt an der Dürener Straße. Der Mann versteckte die Ware in seiner Kleidung. Eine Zeugin hatte es beobachtet und verständigte den Marktleiter. Dieser sprach den Mann nach Verlassen des Geschäfts auf den Diebstahl an. Der Mann ignorierte diese Ansprache und ging weiter in Richtung Parkplatz. Der Marktleiter war eindeutig als Mitarbeiter des Geschäftes erkennbar. Er stellte sich vor den Mann, um ihn daran zu hindern seinen Weg fortzusetzen. Nun setzte der Mann den mitgeführten 110 Zentimeter langen Stockregenschirm mit Metallspitze gegen den Marktleiter (29) ein. Er schlug und stieß ihn und damit. Während dieser Attacken fiel dem Täter das Diebesgut (drei Packungen Salami im Gesamtwert von 2,97 EUR) aus der Kleidung. Ein weiterer Mitarbeiter des Verbrauchermarktes, ein 22-Jähriger kam seinem Chef zur Hilfe. Gemeinsam überwältigten sie den Dieb und verständigten die Polizei. Die eingesetzten Beamten der Polizeiwache Ost in Frechen nahmen den Mann fest. Er wurde dem zuständigen Regionalkommissariat in Kerpen überstellt. Der Täter, der seine Personalien zunächst nicht bekannt geben wollte, konnte erst nach erkennungsdienstlicher Behandlung eindeutig identifiziert werden. Hierzu wurden auch Daten an das Bundeskriminalamt übermittelt, die letztlich die Angaben bestätigten. Der Mann ist ohne festen Wohnsitz und wurde schon 25 Mal wegen Eigentumsdelikten verurteilt. Er hat alleine in diesem Jahr weitere sieben Diebstähle begangen. Nun prüfen Beamte des Regionalkommissariates Kerpen mit der Staatsanwaltschaft Köln, ob der Mann dem Haftrichter vorgeführt wird. Ein Grund hierfür ist neben den bereits bekannten Straftaten das Strafmaß für die gestrigen Tat. Diesmal handelt es sich bei der Straftat nicht um einen einfachen Diebstahl, die Vorwürfe lauten durch den Gewalteinsatz auf "räuberischen Diebstahl". Die Mindeststrafe hierfür ist nach dem Strafgesetzbuch ein Jahr Freiheitsstrafe.
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