POL-REK: Nach Haftentlassung weiter gestohlen und andere zu Straftaten angestiftet- Erftstadt
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Im April des Jahres verurteilte das Amtsgericht Kerpen einen Jugendlichen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt. Jetzt ist der junge Mann wieder in Untersuchungshaft.
Im Jahre 2006 war der 17-jährige Erftstädter Hauptbeschuldigter in einem größeren Ermittlungsverfahren. In dem Verfahren wurden von den Ermittlern des Regionalkommissariates Kerpen 30 Motorrollerdiebstähle, circa 20 schwere Diebstähle, Wohnungs- und Kioskeinbrüche und ein PKW-Diebstahl geklärt. Bei diesen Taten konnte der 17-Jährige mehrfach auf frischer Tat festgenommen werden . Diebesgut, zum Beispiel Rollerteile wurden in von ihm angelegten Depots aufgefunden. Bis Januar 2007 blieb ihm eine Untersuchungshaft erspart.
Im Januar 2007 erließ ein Richter des Amtsgerichts Kerpen einen Untersuchungshaftbefehl. Der Jugendliche saß bis zum 19. April in einer Justizvollzugsanstalt ein. In der im April durchgeführten Gerichtsverhandlung wurde er zu der erwähnten Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Der Richter gab ihm eine Chance und setzte die Strafe zur Bewährung aus. Der Jugendliche war wieder auf freiem Fuß. Ab Anfang Juli diesen Jahres häufte sich das Aufkommen von Straftaten im Bereich Erftstadt-Dirmerzheim und Erftstadt- Köttingen. Ein Einbruch in den Schleckermarkt und Rollerdiebstähle kamen hinzu, die den Ermittlern eindeutig die Handschrift des auf Bewährung befindlichen Straftäters zeigten. Schließlich konnten ihm diese Straftaten nachgewiesen werden. Auch diesmal hatte er Depots angelegt und gestohlene Motorroller versteckt. An einen Hehler hatte er nachweislich Ware verkauft. Nach dem Depot der restlichen Beute aus dem Einbruch in den Schleckermarkt wird noch gesucht. Teile aus diesem Diebstahl fand die Polizei bereits bei ihm.
Seine Taten hat er nicht immer alleine ausgeübt. Gelegentlich nahm er andere Jugendliche als Mittäter mit auf Beutetour. Diese Jugendlichen wurden von ihm nach deren Aussagen intensiv zur Tatausübung überredet. Er ging dabei teilweise so dreist vor, dass er die Jugendlichen nachts aus den Betten klingelte. Er brachte sie durch eine ihm eigene Überzeugungskunst dazu, gemeinsam mit ihm eine oder mehrere Straftaten zu begehen. Vernommene Mittäter und deren Eltern erzählten der Polizei in ihren Vernehmungen, dass sie es im Nachhinein nicht verstehen können, dass sie an den Straftaten teilnahmen. In den Ermittlungsakten tauchen sie als "Mitläufer" auf. Aber auch für sie gilt das Strafgesetzbuch und Ermittlungsverfahren sind eingeleitet. Vom Erlös der verkauften Beute, den die Mittäter auch an den 17-Jährigen abliefern mussten, hat sich der 17-jährige Haupttäter Betäubungsmittel zur Befriedigung seiner Sucht gekauft. Der Richter erließ am Dienstag (07.08.) erneut einen Unersuchungshaftbefehl. Der Jugendliche befindet sich wieder in einer Justizvollzugsanstalt.
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