POL-REK: Gemeinsame Kontrollen von Ordnungsämtern und Polizei in Hürth, Brühl und Wesseling Keine Kurzen für die Kurzen
Rhein-Erft-Kreis (ots)
"Besonders an Weiberfastnacht werden Kontrollteams der Polizei und den Ordnungsämtern der drei Kommunen die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes an Verkaufsstellen und im Umfeld von Schulen überprüfen", sagt Leiter der Polizeiwache Süd, der Erste Polizeihauptkommissar Karl Teichmann. Weiter führt er aus: "Nach der Verschärfung des Jugendschutzgesetzes im vergangenen Jahr, ist die Abgabe von Schnaps und Alcopop-Getränken nur an Erwachsene gestattet. Kinder und Jugendliche dürfen in der Öffentlichkeit solche Getränke nicht konsumieren. Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass zu viele Verstöße beim Verkauf von Alkohol vorkommen."
Diese gemeinsamen Kontrollen werden nicht nur im Bereich der Polizeiwache Süd durchgeführt werden. Auch in den anderen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises müssen Verkäufer und Jugendliche damit rechnen, dass über die Karnevalstage intensiv kontrolliert wird.
Der Verkauf von Schnaps und Alcopop-Getränken an Personen unter 18 Jahren ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu 50.000 bestraft werden kann.
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