POL-REK: Kaffeefahrt, zwei Personen im Krankenhaus
Hürth/ Kobern-Gondorf (a.d. Mosel) (ots)
Weil ein Busfahrer am Donnerstag (03. Juli) zu schnell über Bodenwellen gefahren sein soll liegen zwei Frauen im Krankenhaus. Der Führerschein von dem Busfahrer wurde im Auftrag der Staatsanwaltschaft Koblenz beschlagnahmt und der Bus von einem Gutachter untersucht.
Angezeigt wurde der Vorfall von dem Ehemann einer 69-jährigen Frau erst am Freitagmorgen (04. Juli) letzter Woche. Der Mann rief gegen 07.20 Uhr bei der Polizei in Hürth an und teilte mit, dass seine 69-jährige Frau aus 19306 Neustadt-Glewe mit Verdacht auf Rückenwirbelanbruch in ein Krankenhaus in Hürth eingeliefert wurde. Er gab weiterhin an, dass eine 68-jährige Frau aus 19205 Gadebusch mit einem Rückenwirbelbruch bereits seit Donnerstag im Bundeswehrkrankenhaus in Koblenz läge. Beide Frauen seien Opfer eines Verkehrsunfalls, den der Busfahrer ihrer Reisegruppe (diese nächtigte von Donnerstag auf Freitag in einem Hotel in Hürth) in Kobern-Gondorf verursacht hätte. Die Polizei war dort nicht hinzugezogen worden. Die verletzte Frau in Kobern wurde von einem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus geflogen. Die Polizeibeamten der Polizeiwache Hürth ermittelten folgenden Sachverhalt:
Die Reisegruppe befand sich auf einer so genannten "Kaffeefahrt". Als Quartier diente von Donnerstag auf Freitag ein großes Hotel in Hürth. Tags zuvor waren sie an der Mosel. An dem Unfallort in Kobern-Gondorf habe sich eine Bodenwelle befunden. Diese habe der Busfahrer zweimal überfahren. Beim zweiten Mal sei er so schnell gewesen, dass im Bus alle hin und her geflogen sind. Zwei Frauen wurden verletzt. Der Busfahrer hatte die Rettungskräfte verständigt und eine Frau kam mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus. Der zweiten verletzten Frau sei der Transport in ein Krankenhaus angeboten worden. Diesen habe sie abgelehnt und wollte mit der Gruppe weiterfahren. In Hürth wurden ihre Schmerzen unerträglich und sie kam ins Krankenhaus.
Aus der Reisegruppe heraus wurde den Beamten am Freitagmorgen berichtet, dass der Bus technisch nicht okay wäre. Der Busfahrer sei verstört, meinten die Fahrgäste. Die für den Unfallort zuständige Staatsanwaltschaft Koblenz ordnete die Beschlagnahme des Führerscheins des 68-jährigen Busfahrers aus Berlin an. Die Weiterfahrt mit dem Unfallbus wurde untersagt. Ein Sachverständiger untersuchte den Bus auf technische Mängel. Er stellte fest, dass der Rückwärtsgang nicht mehr funktionierte, ansonsten soll der Bus in Ordnung gewesen sein.
Mit einem Ersatzbus und einem anderen Fahrer setzte die Gruppe ihre Reise fort. Der Busfahrer wurde in Hürth vernommen und sein Führerschein und die Unfallanzeige wurden der Staatsanwaltschaft Koblenz übersandt.
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