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POL-REK: Nicht angepasste Geschwindigkeit bei Glatteis, sieben Unfälle

Rhein-Erft-Kreis (ots)

Ein 50-jähriger Kreuzauer verunglückte am Montagmorgen (01. Dezember) mit seinem Mofaroller auf der eisglatten Stiftsstraße. Er verletzte sich leicht.

Sechs weitere Verkehrsunfälle ereigneten sich in der Zeit von 06.30 Uhr bis 07.40 Uhr auf den Straßen des Rhein-Erft-Kreises, ( vier in Bergheim, zwei in Kerpen und einer in Pulheim). Es blieb bei Blechschäden (Sachschadenshöhe circa 25.000 Euro). In den Unfallanzeigen erfasste die Polizei in der Regel als Unfallursache: Nicht angepasste Geschwindigkeit!

Präventionshinweis:

Im Winter auf den Straßen im Rhein-Erft-Kreis Die Polizei rät zur Vorsorge

November, Dezember und Januar zählen regelmäßig zu den unfallträchtigsten Monaten im Kalenderjahr. Dies kommt nicht von ungefähr. Dunkelheit, Glatteis, nasse und rutschige Fahrbahnen und Nebel sorgen für schwierige Verhältnisse für alle Verkehrsteilnehmer.

Wer dann nicht seine Geschwindigkeit anpasst und gerüstet ist, bezahlt dies häufig mit einem Unfall. Deshalb heißt es aufmerksam sein und vorsorgen.

Die Polizei empfiehlt: Zum Fahrverhalten/zur Sensibilität: • Rechnen Sie mit Glatteis bei Temperaturen unter plus vier Grad Celsius (an besonderen Örtlichkeiten tritt Frost schneller auf: auf Brücken, unter Unterführungen, am Rand von Waldschneisen, dort, wo Wind über die Fahrbahn geleitet wird, im freien Feld) • passen Sie Ihre Geschwindigkeit an, insbesondere bei Nebel heißt es runter vom Gas • fahren Sie vorausschauend und beobachten Sie besonders die Fahrbahnoberfläche • überprüfen Sie gegebenenfalls die Fahrbahn durch vorsichtiges Probebremsen zur Fahrzeugausrüstung: • machen Sie Ihr Fahrzeug winterfest • fahren Sie mit Winter- bzw. Ganzjahresreifen, dies bringt ein deutliches Sicherheitsplus auf den glatten Straßen • achten Sie auf eine vollständige, gut funktionierende Beleuchtung

Und für Fußgänger gilt jetzt: helle Kleidung tragen, damit man früh erkannt wird. Eltern sollten auf ihre Kinder achten. Personen mit dunkler Kleidung sind auf rund 25 Meter Entfernung erkennbar. Helle Kleidung verbessert die Erkennbarkeit auf etwa 90 Meter. Die Polizei empfiehlt für Kinder Reflektoren an Schulranzen und Kleidung. Damit verbessert sich die Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer noch einmal deutlich auf rund 150 Meter.

Übrigens, nach der gängigen Rechtsprechung besteht kein genereller Anspruch auf stets gestreute Landstraßen! Die Straßenmeistereien haben zwar vorgesorgt, aber nicht immer gelingt es, die über 600 km Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Rhein-Erft-Kreis schnee- und eisfrei zu halten.

Rückfragen bitte an:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: dez3.bm@polizei.nrw.de


Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233- 52 - 0
Fax: 02233- 52 - 3409

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