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Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-REK: Wohnungseinbruch mit Hund

Rhein-Erft-Kreis (ots)

In der Zeit von Sonntag (18. Januar) 16:00 Uhr bis Dienstag (20. Januar) 20:00 Uhr wurden der Polizei vier Einbrüche in Wohnungen gemeldet. In der Regel drangen die Täter durch Aufbrechen von rückwärtigen Türen oder Fenstern in die Gebäude ein. In Erftstadt, Marienburger Weg, wurde in eine fast ausgeräumte Wohnung eingebrochen. Der Wohnungsinhaber befand sich im Umzug. In den Räumen befanden sich gepackte Kartons. Entwendet wurden ein Computer, Bargeld, eine Schreckschusspistole, ein Kampfmesser und ein Klappstilett. Auf dem Boden konnten Pfotenabdrücke eines Hundes gefunden werden. Im Flur wurden Kotreste hinterlassen. Vermutlich handelt es sich hierbei um Hundekot.

In Elsdorf, Adlerweg, versuchten Einbrecher erneut in eine bereits zuvor aufgesuchte Wohnung einzubrechen. Auf Grund des Einbruchs im Dezember 2008 brachte der Hauseigentümer zusätzliche Sicherungen an. Diese verhinderten, dass die Täter erneut eindringen konnten. Weitere Einbrüche waren in Hürth, Wendelinusstraße und in Pulheim, Harnichweg. Entwendet wurden jeweils Schmuck und Bargeld. Hinweise zu Tätern, insbesondere aber zu einem Täter mit Hund, werden erbeten an das KK 31 unter der Rufnummer 02233/52-0.

Präventionshinweise: Sichern Sie Ihre Fenster und Terrassentüren gegen das herkömmliche Aufhebeln (über 90 % aller Fälle!!!) zusätzlich durch geprüfte Schlösser oder andere Verriegelungen, zum Beispiel mit Pilzkopfbeschlag. Das Nachrüsten richtet sich nach der DIN 18104, und sollte nur mit Produkten erfolgen, die nach DIN oder VdS geprüft sind. Listen dieser Produkte können bei der Kriminalpolizeilichen Beratung angefordert werden. Wichtig hierbei ist auch die Montage. Ein gutes Schloss ist nur dann ein gutes Schloss, wenn es auch ausreichend fest am Element befestigt ist. Nehmen Sie Einfluss auf den Entschluss des Täters. Erwecken Sie den Eindruck, dass Ihr Haus bewohnt ist, auch wenn Sie nicht zu Hause sind. Setzen Sie Schaltuhren zwischen Steckdose und Lampen oder auch zwischen Steckdose und Radio oder Fernseher.

Beobachten Sie ihr Wohnumfeld und sprechen Sie Fremde mit den Worten: "Kann ich Ihnen helfen" an, oder zeigen Sie sich dem Fremden und beobachten ihn. Der Täter fühlt sich entdeckt und verlässt die Örtlichkeit.

Verständigen Sie bei verdächtigen Beobachtungen immer die Polizei.

Neben technischen Sicherungen sind gute nachbarschaftliche Beziehungen wichtige Voraussetzungen. Sprechen Sie sich mit ihren Nachbarn ab. Tauschen Sie die Telefonnummern aus. Informieren Sie sich auch gegenseitig über Abwesenheitszeiten.

Wichtig, immer wenn es um neue Fenster geht: Herkömmliche Fenster und Fenstertüren bieten keinen ausreichenden Schutz gegen Einbrecher. Daher gibt es zum Schutz vor Einbruch von unabhängigen Instituten geprüfte einbruchhemmende Fenster, nach denen sie ihren Handwerker gezielt fragen sollten.

Weitere Hinweise erfahren Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kommissariats Kriminalitätsprävention / Opferschutz bei der Kriminalpolizeilichen Beratung in Hürth. Lassen Sie sich kostenlos und neutral beraten, Tel.: 02233 / 52 - 4816 oder - 4817.

Besuchen Sie uns auch im Internet: www.polizei-rhein-erft-kreis.de

Rückfragen bitte an:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de


Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233- 52 - 0
Fax: 02233- 52 - 3409

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