POL-REK: Vermeidbarer Verkehrsunfall mit Personenschaden
Frechen (ots)
Am Montag (26. Januar), 07:40 Uhr, befuhr ein 60 - jähriger Autofahrer mit seinem PKW den Kreisverkehr an der Hüchelner Straße / Friedensstraße. Hierbei übersah er beim Ausfahren in Richtung Hüchelner Straße eine 17 - jährige Jugendliche, die über einen Fußgängerüberweg ging.
Die Scheiben des Fahrzeuges waren völlig vereist. Der Fahrer hatte vor Fahrtbeginn nur im Sichtbereich eine kleine Öffnung frei gekratzt. Seine Sicht war dadurch erheblich eingeschränkt. Er gab selbst an, dass er die Person wegen der dunklen Kleidung komplett übersehen habe. Die Unfallgeschädigte befand sich in der Mitte des Fußgängerüberweges, als sie frontal vom Fahrzeug erfasst wurde. Sie erlitt eine Platzwunde am Kopf und wurde mit dem Rettungswagen ins zuständige Krankenhaus verbracht. Von dort wurde sie nach ambulanter Behandlung entlassen.
Präventionshinweis: Es reicht nicht aus, nur 40 cm auf der Fahrerseite zu enteisen. Es muss mindestens der Bereich der Scheibenwischer frei sein. Auch die Seitenfenster müssen frei sein. Es reicht nicht aus, hier nur ein Loch freizumachen. Die Heckscheibe kann zu bleiben, wenn die Sicht nach hinten durch einen rechten Außenspiegel gewährleistet ist. "Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht ........... nicht durch den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt wird", sagt § 23 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung.
Rückfragen bitte an:
Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de
Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233- 52 - 0
Fax: 02233- 52 - 3409
Original-Content von: Polizei Rhein-Erft-Kreis, übermittelt durch news aktuell