POL-REK: Gefährlich berauscht durch den Kreis
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Mehrere Personen lenkten seit Mittwoch ihre Fahrzeuge betrunken durch den Kreis. Einige Fahrten wurden durch die Polizei beendet. Die Fahrt einer Frau endete mit einem Totalschaden neben der Comesstraße in Brühl. Eine andere kam betrunken zur dortigen Dienststelle.
Am 11. Juni um 04.40 Uhr fuhr die 39-Jährige mit ihrem PKW auf der Comesstraße in Richtung Wesseling. Sie kam in Höhe der Hausnummer 53 von der Fahrbahn ab, prallte frontal gegen den Eisenzaun, der in diesem Bereich als Schutz der Radfahrer dient. Als die Polizeibeamten eintrafen, saß die am Kopf stark verletzte Frau noch im Fahrzeug. Aus dem Wagen drang Alkoholgeruch und die Stimme der Frau sagte sinngemäß: "Ich habe zuviel getrunken, ich weiß!" Sie wurde notärztlich versorgt und ein Krankenhaus gebracht. Eine Blutprobe wurde entnommen und der Führerschein sichergestellt. Ihr PKW musste abgeschleppt werden. Bereits am Mittwoch (10. Juni) um 12.25 Uhr erschien eine 46-jährige Frau auf der Dienstsstelle der Polizei in Brühl. Sie wollte eine Geldstrafe für einen Bekannten begleichen. Während des Gesprächs mit dem Beamten nahm dieser Alkoholgeruch wahr. Da die Frau mit dem PKW zur Polizei gefahren war, wurde ein Alkotest durchgeführt. Der ergab 1,22 Promille. Eine Blutprobe wurde entnommen und der Führerschein wurde sichergestellt.
Polizeibeamte der Polizeiwache Kerpen stellten einen LKW-Fahrer fest, der fuhr am Mittwoch um 21.15 Uhr in deutlichen Schlangenlinien auf der Röntgenstraße in Kerpen. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 28-jährige Fahrzeugführer seit Jahren keine gültige Fahrerlaubnis mehr besitzt und offensichtlich unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss stand. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und der Fahrzeughalter erhält ebenfalls eine Strafanzeige, weil er dem Mann gestattete, ohne Fahrerlaubnis mit dem LKW zu fahren.
In Frechen wurde am Donnerstagmorgen (11. Juni, 04.50 Uhr) ein 20-Jähriger auf der Rudolf-Diesel-Straße kontrolliert. Der Alkotest ergab 1,64 Promille. Der Mann musste zur Blutprobe, sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Eine Strafanzeige wurde geschrieben. In Fällen von Blutalkoholwerten ab 1,6 Promille erfolgt neben die Strafverfahren in der Regel nach der Sperrfrist durch die Entziehung der Fahrerlaubnis die Vorladung zur MPU.
Es ist noch das Verhalten eines 23-Jährigen Radfahrers berichtenswert. Er fiel total betrunken in Schlangenlinien fahrend den Beamten am Dienstag (9. Juni um 21.50 Uhr) in Kerpen auf der Landstraße 162 auf. Nach der Blutprobenentnahme (2,28 Promille hatte das Testgerät angezeigt), wurde der Mann zunächst in der Ausnüchterungszelle untergebracht. Er wurde von seinen Angehörigen wenig später abgeholt. Aber: Mit 1,4 Promille, dem von ihm eingestandenen Genuss von Rauschgift wurde er am Mittwochabend um 17.45 Uhr vom selben Beamten wieder in Schlangenlinie fahrend auf seinem Fahrrad angetroffen, diesmal auf der Landstraße 122. Zitat aus der Anzeige: "Wir hatten den Eindruck, dass er sich kaum auf dem Fahrrad halten konnte." Folgen waren in diesem Fall wieder die Blutprobe und Strafanzeige.
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