POL-REK: Radfahrunfall nach Alkoholkonsum
Hürth-Gleuel (ots)
Am Donnerstag (06. August) gegen 21:30 Uhr kam ein Radfahrer aus ungeklärtem Grund ohne Fremdeinwirkung zu Fall.
Drei Freunde waren mit dem Rad am Otto-Maigler-See. Auf der Rückfahrt nach Hause befuhren sie hintereinander die Zieskovener Straße aus Richtung See kommend. Der erste Radfahrer (26 Jahre) kam im Kreuzungsbereich der Schnellermaarstraße aus ungeklärter Ursache zu Fall. Der zweite reagierte zu langsam und kam ebenfalls zu Fall. Der erste verletzte sich schwer und wurde zur stationären Behandlung einer Uniklinik zugeführt. Der zweite verletzte sich leicht und verzichtete auf ärztliche Versorgung. Die Atemluft des schwer Verletzten roch stark nach Alkohol. Auf Grund des Verletzungsbildes konnte ein Alkoholtest nicht durchgeführt werden. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen.
Trotz Fahrrad steht dem Verletzten jetzt ein Strafverfahren wegen Führen eines Fahrzeuges unter Alkoholeinwirkung bevor. Radfahrer gelten laut Rechtsprechung ab 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig. Mit Ausfallerscheinungen sind sie das schon vor Erreichen dieser Grenze. Bei einer Verurteilung ist in diesen Fällen auch mit dem Verlust des Führerscheins zu rechnen.
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