POL-REK: Mit 3,56 Promille auf dem Fahrrad angetroffen
Kerpen (ots)
Vor der Kontrolle auf dem Rad hatten die Beamten dem Mann kurz vor der Tat am Mittwoch (12. August) das Fahren verboten.
Einen Familienstreit schlichteten Polizeibeamte am Mittwoch auf dem Finkenweg. Einer der Beteiligten, ein 44-Jähriger, stand unter dem Einfluss von Alkohol, hatte jedoch außer einer Fahne keine alkoholtypischen Ausfallerscheinungen. Weil er mit dem Fahrrad davon fahren wollte, machten die Beamten einen Alkotest, Ergebnis: 3,56 Promille. Die Polizeibeamten untersagten die Fahrt mit dem Rad. Der Mann schob es kerzengerade gehend davon. Das war um 16.30 Uhr. Gegen 17.10 Uhr traf die gleiche Streifenwagenbesatzung den Mann munter und ohne Ausfallerscheinungen radelnd am Finkenweg, Ecke Sprengergasse, an. Sie hielten ihn an. Er durfte nun mit dem Streifenwagen weiterfahren, hinten sitzend und direkt zur Blutprobe! Ein Radfahrer begeht eine Straftat, wenn er unter dem Einfluss von Alkohol mit einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille mit dem Fahrrad fährt -auch ohne Ausfallerscheinungen wie zum Beispiel Schlangenlinienfahren.
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