POL-REK: Straffreie Abgabe illegaler Waffen - Frist läuft am 31. Dezember aus
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Die Waffenrechtsbehörde der Kreispolizeibehörde des Rhein-Erft-Kreises macht darauf aufmerksam, dass die vom Bundesgesetzgeber geschaffene Frist zur Abgabe von illegal besessenen Waffen am Jahresende (31.12.2009) ausläuft.
Bei diesen Waffen handelt es sich um nach dem Waffenrecht erlaubnispflichtige Waffen, für die der Besitzer keine waffenrechtliche Erlaubnis, zum Beispiel in Form einer Waffenbesitzkarte, hat. Bis zum 31.12.09 können Personen, die sich im illegalen Besitz von Waffen und Munition befinden, diese bei der Waffenrechtsbehörde oder jeder Polizeidienststelle im Rhein-Erft-Kreis noch straf- und kostenfrei abgeben. Die Besitzer werden bei freiwilliger Abgabe bis zu diesem Termin nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten Verbringens von Waffen in die Bundesrepublik Deutschland bestraft. Der unerlaubte Besitz von Waffen und Munition nach diesem Termin wird mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet.
Die Waffenrechtsbehörde im Dienstgebäude der Polizeiwache West in 50171 Kerpen, Philipp-Schneider-Str. 8-10, ist für persönliche Besuche an Werktagen jeweils am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Am 24. Dezember und 31. Dezember ist die Waffenrechtsbehörde geschlossen und die Abgabe von Waffen nur bei den örtlichen Polizeidienststellen im Rhein-Erft-Kreis möglich.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Waffenrechtsbehörde telefonisch unter der Telefonnummer 02237-97302-0 (Durchwahlen: 2121, 2123 oder 2125) während der Öffnungszeiten zur Verfügung.
Rückfragen bitte an:
Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
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Telefon: 02233- 52 - 3305
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