POL-REK: Berauscht unterwegs - Polizei kontrolliert weiterhin!
Rhein-Erft-Kreis (ots)
Ein aufmerksamer Zeuge bemerkte einen offensichtlich betrunkenen PKW-Fahrer und teilte das der Polizei mit. Wer weis was passiert wäre, wenn der betrunkene Mann nicht aus dem Verkehr gezogen worden wäre.
Der Zeuge bemerkte den in starken Schlangenlinien fahrenden PKW in Wesseling auf der Keldenicher Straße am Dienstagabend (29. Dezember) um 19.40 Uhr. Der Fahrer fuhr mit dem Kleinwagen über einen Gehweg an der Flach-Fengler-Straße. Beim Abbiegen in die Jahnstraße fuhr er quer über eine Verkehrsinsel. Vor der Fußgängerzone am Westring blieb er stehen und die inzwischen eingetroffenen Polizeibeamten konnten die Weiterfahrt unterbinden. Der 52-jährige Mann wies sich mit einem Alkoholtest von 1,62 Promille und seinem Führerschein aus. Die Beamten veranlassten eine Blutprobe und stellten den Führerschein sicher. Im Jahre 2010 wird der Mann auf andere Verkehrsmittel zurückgreifen müssen. Die Polizei wird über Sylvester wieder verstärkt die Autofahrer auf den Straßen kontrollieren. Sie achten dabei nicht nur auf Alkohol, auch Drogenkonsum ist im Visier der Beamten.
Was das bedeutet, merkte ein 49-jähriger Kleinkraftradfahrer am Dienstagnachmittag um 15.25 Uhr. Der Mann fuhr in Kerpen auf der Brüggener Straße. Sein 18-jährigen Sohn saß als Sozius auf dem Rücksitz. Beim Anblick einer Streifenwagenbesatzung wendeten sie ihr Fahrzeug und fuhren in eine andere Richtung. Den Beamten erschien dieses Verhalten merkwürdig. Sie führten eine Verkehrskontrolle durch. Dabei verhielt sich der Mann "drogentypisch". Er war sehr redselig und seine Aussprache war verwaschen. Neben seinen geröteten Augen erschienen sie auch sehr wässrig. Ein Alkotest verlief negativ. Der Test auf Drogen schlug an und lies erkennen, dass Cannabisprodukte und/oder Amphetamine konsumiert wurden. Nun gab der 49-Jährige an, dass er ein paar Stunden vor Fahrantritt ein paar Joints konsumierte und drei bis vier "Näschen" Amphetamin schnupfte.
Eine Blutprobenentnahme erfolgte und eine Strafanzeige wurde gefertigt, weil der 49-Jährige nicht im Besitze der erforderlichen Fahrerlaubnis war.
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