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Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-REK: Mit diesen Fahrrädern keine Teilnahme am Straßenverkehr!

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Rhein-Erft-Kreis (ots)

Mit Beginn der Fahrradsaison werden durch Kaufhäuser und Baumärkte vermehrt Fahrräder feilgeboten. Leider auch Fahrräder, die nicht verkehrsicher sind. So fehlen bei etlichen angebotenen Rädern die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen. Die Polizei bittet die Bürger darum, nicht in eine "Kauffalle" zu tappen.

"Mit diesen Fahrrädern darf nicht am Straßenverkehr teilgenommen werden, auch nicht, wenn es hell ist," sagt Harald Mertens, Leiter der Direktion Verkehr der Kreispolizeibehörde am Dienstagmorgen zur Pressestelle der Polizei und bat um Warnhinweise an die Bevölkerung. Nach der Lektüre einiger Werbeangebote, die er in seinem privaten Briefkasten fand, wurde er wieder auf die fehlenden und doch wesentlichen Sicherheitsmerkmale aufmerksam und kommt zu dem Schluss:

"Leider fehlt in den Werbeprospekten regelmäßig der Hinweis auf die fehlende Zulassung für öffentliche Straßen."

Radfahrerinnen und Radfahrer sind bei Dämmerung und Dunkelheit ohne Beleuchtung besonders gefährdet. Wer bei Dunkelheit ohne die vorgeschriebene Beleuchtung an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, riskiert dabei nicht nur seine Gesundheit oder sein Leben, sondern wird unter Umständen zum Verursacher oder Mitverursacher eines Unfalls mit mehreren Beteiligten/Opfern.

"Gesehen zu werden, ist beim Radfahren neben der eigenen Sicht mindestens genauso wichtig!" fährt Mertens fort und weiter:

"Bei den Billigangeboten sind Zweifel an der Zuverlässigkeit von Lenkung, Rahmen, Sattelstützen und Bremseinrichtungen angebracht. Die Polizei empfiehlt daher den Fahrradkauf beim Fachhandel, der in der Regel eine Fachberatung anbietet und beim Verkauf auf Körpermaße und richtige Sitzhöhe achtet."

Die fehlende Beleuchtungsanlage am Fahrrad ahndet die Polizei mit 10 € Verwarngeld, das Fahren ohne Licht kann bis zu 35 € kosten.

Hinweise zum sicheren Fahrradkauf bietet die Polizei des Rhein-Erft-Kreises auf ihrer Homepage (www.polizei-nrw.de/rhein-erft-kreis) unter dem Stichwort "Augen auf beim Fahrradkauf" an.

Rückfragen bitte an:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de


Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233- 52 - 0
Fax: 02233- 52 - 3409

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