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POL-REK: Mit angeblicher Dichtheitsprüfung Geld ergaunert - Frechen

Frechen (ots)

Eine 86-jährige Frau wurde am Donnerstagnachmittag (27. Mai) Opfer eines dreisten Betrügers. Der Mann klingelte auf dem Freiheitsring an der Haustür der Frau und behauptete, eine vorgeschriebene Dichtheitsprüfung des Kanalanschlusses vornehmen zu müssen.

Mit einem Prospekt in der Hand klingelte der Unbekannte gegen 14.00 Uhr bei der 86-Jährigen und trug sein Anliegen vor. Da die Frau schon einmal etwas von Dichtheitsprüfungen der Abwasserleitungen gehört hatte, ließ sie den Mann ins Haus. Der 88 Jahre alte Schwager der Frau begleitete den Mann in den Hausanschlussraum im Keller. Dort behauptete der Unbekannte, dass ein Rückschlagventil eingebaut werden müsse. Mit den Arbeiten wolle man sofort beginnen. Die Kosten würden sich auf einen vierstelligen Eurobetrag belaufen, den sich die Hauseigentümer teilen müssten. Die 86-jährige Hausbesitzerin zahlte einen Teil des geforderten Betrages. Unter dem Vorwand, mit einem Kollegen noch ein Arbeitsgerät holen zu müssen, verließ der Unbekannte das Haus. Er stieg in einen weißen Kastenwagen ohne Beschriftung und fuhr in unbekannte Richtung davon. In dem Fahrzeug saß noch ein älterer Mann.

Der Täter ist circa 30 bis 35 Jahre alt, 160 Zentimeter bis 165 Zentimeter groß, hat ein kleines Gesicht, einen Dreitagebart und schwarze, kurze Haare. Er war mit einer dunkelblauen Arbeitshose und einer dunkelblauen Arbeitsjacke bekleidet.

Der ältere Mann, der im Auto saß, trug ein helles, längs gestreiftes Hemd.

Eine Fahndung der Polizei blieb erfolglos.

Das Kriminalkommissariat 21 bittet Zeugen, denen der weiße Kastenwagen auf dem Freiheitsring aufgefallen ist oder die Hinweise zur Identität der beiden Männer geben können, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen, Telefon: 02233-520.

Präventionshinweise: Sehen Sie sich Ihren Besuch an der Wohnungstür zuerst durch einen Türspion an.

Lassen Sie fremde Personen nicht sofort in Ihre Wohnung. Legen Sie einen Sperrbügel oder eine Sicherungskette vor, bevor Sie die Tür öffnen.

Lassen Sie nur Handwerker herein, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt wurden.

Verlangen Sie von Fremden, z.B. Amtspersonen, Handwerkerinnen und Handwerkern oder Vertretern grundsätzlich den Dienst- bzw. Personalausweis. Vergleichen Sie das Passbild mit der Person.

Bei Handwerkerinnen und Handwerkern verlangen Sie auch den Arbeitsauftrag. Rufen Sie im Zweifelsfall die Firma oder Dienststelle an und beziehen Sie einen Nachbarn ein.

Unterschreiben oder kaufen Sie grundsätzlich nichts an der Wohnungstür.

Rückfragen bitte an:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de


Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233- 52 - 0
Fax: 02233- 52 - 3409

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