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Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-REK: Autofahrer nach irrtümlicher Auskunft gesucht

Pulheim (ots)

Der unbekannte PKW-Fahrer hatte einen "Kontakt" mit einem erwachsenen Fußgänger, der zunächst ohne Bedeutung erschien. Es stellte sich später heraus, dass dem Kontakt ein Knochenbruch folgte.

Am Freitag (05. November) um 20:30 Uhr überquerte ein 27-Jähriger die Straße "Zur offenen Tür". Als er bemerkte, dass er aufgrund seiner eigenen Fehleinschätzung die Überquerung nicht schaffte, weil ein unbekannter PKW, auf dieser Straße fuhr, trat er zurück. Es kam dennoch zur Berührung zwischen dem Mann und dem PKW. Sein Führer hielt vorbildlich nach der Berührung an und erkundigte sich, ob dem Fußgänger (27 Jahre alt) etwas zugestoßen sei. Dieser erwiderte auf der Stelle, dass nichts passiert sei. Der PKW-Fahrer entfernte sich. Der Fußgänger meldet sich anschließend bei seinem Vater, der ihn ins Krankenhaus brachte. Dort wurde ein Knochenbruch festgestellt. Der Vater des Verletzten meldete den Vorfall der Polizei.

Nach Einschätzung des Vaters ist dem PKW-Fahrer vermutlich kein Vorwurf zu machen. Die leichte geistige Behinderung des Sohnes ist im ersten Moment nicht auffällig und der Fahrer ist vermutlich von einer Antwort eines Erwachsenen ausgegangen, deren Inhalt der Wirklichkeit entsprach.

Das Verkehrskommissariat bittet nun den PKW-Fahrer oder Zeugen darum, sich bei ihm zu melden, Telefon: 02233-520.

Rückfragen bitte an:

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de


Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233- 52 - 0
Fax: 02233- 52 - 3409

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