POL-REK: "Autofahrer" im angeblichen Krankenfahrstuhl
Hürth (ots)
Seinen umschlossenen Transportraum (PKW) wollte ein 24-Jähriger nicht aufgeben. Nachdem ihm der Führerschein wegen Drogenfahrten bereits abgenommen wurde, stattete er einen Kleinwagen als "Krankenfahrstuhl" mit einem Versichungskennzeichen aus, wohl in der Hoffnung auf eine trockene und warme Fortbewegung.
Bei seiner Fahrt am Dienstag (30. November) um 22:30 Uhr auf der Bonnstraße kontrollierte die Polizei den Hürther wieder mit seinem "Krankenfahrstuhl".
In Absprache mit der Staatsanwaltschaft Köln wurde das Fahrzeug wegen wiederholter verkehrswidriger Nutzung zur Einziehung sichergestellt. Begründung: Der Wagen hat mit 710 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht 400 Kilogramm mehr, als er nach der Zulassungsordnung haben dürfte, wenn er als Krankenfahrstuhl eingesetzt würde. Außerdem dürfte er nur einsitzig sein. Somit ist das geführte Fahrzeug zulassungspflichtig mit den Folgen, dass Versicherungen und Steuern wie bei einem PKW entrichtet werden. (Die bloße von dem jungen Mann vorgebrachte Drosselung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am Fahrzeug auf 25 KM/H reichte nicht aus.) Die erforderliche Fahrerlaubnis für PKW müsste vorliegen. Da er sie nicht besitzt, wurde eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorgelegt. Der 24-Jährige stand zudem unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Was mit seinem "Gefährt" geschieht, entscheidet der Staatsanwalt.
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