POL-REK: Zweimal in Polizeikontrolle geraten - Frechen
Frechen (ots)
Wenig beeindruckt zeigte sich eine 18-jährige Fahranfängerin, die am vergangen Sonntagmorgen (30. Januar) bei einer Verkehrskontrolle auffiel, weil sie Alkohol getrunken hatte. Eine Stunde später fuhr sie in die nächste Kontrolle.
Um 03.40 Uhr hielt eine Streifenwagenbesatzung der Frechener Polizei die Kölnerin auf der Franzstraße an. Die Beamten rochen Alkohol in ihrer Atemluft. Ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,88 Promille. Sie wurde darauf hingewiesen, dass sie sich erst wieder hinters Steuer setzen darf, wenn sie nüchtern ist. Der Hinweis verpuffte offensichtlich. Gut eine Stunde später, gegen 04.50 Uhr fuhr sie mit ihrem Auto auf der Breite Straße in die nächste Verkehrskontrolle. Diesmal stellten die Beamten den Fahrzeugschlüssel sicher.
Gegen die 18-Jährige leiteten die Beamten zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Alkohol im Straßenverkehr ein.
Paragraf 24c des Straßenverkehrsgesetzes schreibt vor, dass Fahranfänger in der Probezeit und Personen vor Vollendung des 21. Lebensjahres im Straßenverkehr kein Kraftfahrzeug führen dürfen, wenn sie unter Alkoholeinfluss stehen. Für sie gilt die 0,0-Promille-Grenze. Setzen sie sich trotzdem hinters Steuer, begehen sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder Straftat.
Im vorliegenden Fall hat die 18-Jährige auch gegen die im Paragraf 24a des Straßenverkehrsgesetzes vorgeschriebene 0,5-Promille-Grenze verstoßen, der für alle Kraftfahrzeugführer gilt.
Konsequenz: Die 18-Jährige muss jetzt mit einem saftigen Bußgeld, Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot, der Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre, einem Aufbauseminar und unter Umständen auch noch mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen.
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