POL-BM: Kerpen-Horrem Tankstellenüberfall war inszeniert
Erftkreis (ots)
Als inszenierte Amateur-Videoaufnahmen von Schülern stellte sich am Dienstagabend (10.10.2000) eine Situation in einer Tankstelle in Kerpen-Horrem dar, die der Polizei von einem Zeugen als bewaffneter Raubüberfall gemeldet worden war. Mehrere Streifenwagenbesatzungen der Kreispolizeibehörde Bergheim bereiteten dem Spuk umsichtig ein Ende. Um 20.19 Uhr teilte der Zeuge über Notruf der Polizeileitstelle seine Beobachtungen mit: Demnach stürmten zu diesem Zeitpunkt drei mit Sturmhauben maskierte und bewaffnete Personen am Horremer Kreisel den Kassenraum der Aral-Tankstelle, in dem sich zu diesem Zeitpunkt offensichtlich auch mehrere Kunden aufhielten.
Die Besatzungen der zum Einsatzort entsandten Streifenwagen umstellten das Tankstellengelände großräumig und konnten im weiteren Verlauf beobachten, wie mehrere vermummte Personen den Kassenbereich verließen. Die mit Pistolen und einer Maschinenpistole bewaffneten «Täter» hielten sich hiernach kurzzeitig außerhalb des Verkaufsraums auf und stürmten diesen dann erneut. Zu diesem Zeitpunkt beobachteten die Beamten auch, dass die Kassiererin den «Überfall» augenscheinlich mit einer Videokamera filmte. Durch eine telefonische Nachfrage in der Tankstelle konnte dann in Erfahrung gebracht werden, dass ein «Schülervideo» gedreht werde.
Im Kassenbereich trafen die Beamten neben einer Angestellten (27) auf fünf Schüler im Alter zwischen 15 und 17 Jahren. Diese gaben auf Befragen an, einen inszenierten Überfall für ein sogenanntes Schulvideo zu drehen. Zu diesem Zweck waren in einem Regal vor der Verkaufstheke ein Standmikrofon und ein Camcorder installiert. Benutzt wurden weiterhin drei echt wirkende «Spielzeugpistolen» und eine Plastikmaschinenpistole «Uzi». Zu seiner Entlastung gab das Quintett an, die «Dreharbeiten» eine Woche zuvor mit dem Pächter (37) der Tankstelle abgesprochen zu haben; dieser sicherte ihnen zu, das Vorhaben der Polizei mitzuteilen. Auf polizeiliche Nachfrage musste der 37-Jährige einräumen, diese Information nicht durchgeführt zu haben.
Die Beamten stellten den anwesenden Personen unmissverständlich dar, welche Gefahren durch die unüberlegten Handlungen für unbeteiligte Dritte, die eingesetzten Beamten und nicht zuletzt für die Beteiligten selbst entstanden waren.
Die benutzten Waffen wurden sichergestellt.
Bei einer Überprüfung der sichergestellten Waffen wurde festgestellt, dass es sich bei der Maschinenpistole um einen Nachbau einer «Micro Uzi» handelt. Diese Waffe, ebenso wie zwei der drei Pistolen, sind sogenannte «Softairwaffen». «Softairwaffen» sind zum Verschießen von umhüllter Munition in Form von Farbmarkierungskugeln geeignet und fallen daher unter die Bestimmungen des Waffengesetzes. Grundsätzlich dürfen diese Waffen nur von Personen über 18 Jahren besessen werden. Im vorliegenden Fall handelt es sich daher um Waffen die waffenscheinpflichtig sind und für dessen Führen ein Waffenschein erforderlich ist. Aufgrund der Ähnlichkeit des Maschinenpistolennachbaus mit der real existierenden «Micro Uzi», handelt es sich bei dieser Waffe nach dem Waffengesetz um einen verbotenen Gegenstand.
Gegen die fünf Schüler wurde Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz erstattet. Darüberhinaus wurde Anzeige wegen «Groben Unfugs» gegen den Tankstellenpächter erstattet. Weiterhin wird sich die Kreispolizeibehörde Bergheim um Erstattung der für diesen Einsatz entstandenen Kosten bemühen. Die Schulleitung der fünf Betroffenen wurde über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.
ots-Originaltext: Polizeipressestelle Bergheim
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