POL-REK: Fahrradfahrer im Visier - Rhein-Erft-Kreis
Hürth (ots)
Am Wochenende werden viele mit ihren Rädern im Kreisgebiet unterwegs sein. Hoffentlich verhalten sie sich besser als die 429 Radfahrer, die in der vergangenen Woche von der Polizei für ein Fehlverhalten mit Ordnungswidrigkeitenanzeigen oder Verwarngeldern "belegt" werden mussten.
In der Woche vom 04. April bis 10. April kontrollierte die Polizei 1.346 Radfahrer mit einem erschreckenden Ergebnis: Zirka ein Drittel (429) von ihnen hat sich entweder nicht richtig verhalten oder es fehlten in 104 Fällen die erforderlichen Ausrüstungsgegenstände. In 232 Fällen nutzten die Radler falsche Fahrbahnteile (zum Beipiel Gehwege) oder fuhren auf Radwegen in die falsche Richtung.
Folge: Andere Verkehrsteilnehmer rechnen nicht mit ihrem Erscheinen aus dieser Richtung und es kommt zu Unfällen, weil die Radfahrer nicht erkannt werden!
Welche Bedeutung im Rahmen der Erkennung durch andere Verkehrsteilnehmer zum Beispiel mangelhafte Beleuchtungseinrichtungen haben kann, zeigt ein Fall aus Erftstadt von Mittwochabend (13. April, 21:25 Uhr):
Der Radfahrer (49) fuhr auf dem gemeinsamen Fuß- und Radweg der Kreisstraße 44 aus Richtung Bundesstraße 265 n kommend in Richtung Liblar. Dieser Weg führt über die BAB 1/61. Hinter der Überführung endet eine Gefällstrecke. Genau an dieser Stelle kam dem Zweiradfahrer ein Fußgänger entgegen. Beide stießen zusammen. Der Radfahrer stürzte und blieb unverletzt. Der 54-jährige Fußgänger erlitt Kopfverletzungen und kam in eine Universitätsklinik, Lebensgefahr bestand nicht. Die Unfallstelle war nicht beleuchtet. Zumindest mitursächlich bei dem Zusammenstoß zwischen dem Fußgänger und dem Radfahrer könnte die nicht ordnungsgemäße Beleuchtung an dessen Fahrrad gewesen sein. Der Fußgänger stand vermutlich unter Alkoholeinwirkung (Alkoholgeruch). Der Staatsanwalt verzichtete auf die Anordnung einer Blutprobe. Das Verkehrskommissariat hat die Ermittlungen zur Unfallursache aufgenommen.
Die Polizei bittet alle Verkehrsteilnehmer:
Prüfen Sie sich selbst, was Sie am Besten zur Verkehrssicherheit beitragen können und im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit beitragen müssen, um eigene und fremde Verletzungen zu vermeiden!
Rückfragen bitte an:
Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
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